Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Verfallene Flugtickets: Leistungsaustausch oder Schadensersatz?

Dipl.-Finw. (FH) Helmut Lehr
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Die Ausgabe von verbilligten Flugtickets, die dem Fluggast kein Rücktrittsrecht einräumen, führt zu einer Leistung besonderer Art. Die Leistung erschöpft sich nicht ausschließlich in einem Luftbeförderungsvertrag.

 

Sachverhalt

Ein Lufttransportunternehmen veräußerte verbilligte Tickets an seine Kunden. Den Kunden wurde damit angeboten, sie zu einer bestimmten Zeit auf einer bestimmten Flugstrecke zu befördern. Nach den Beförderungsbedingungen waren kein Rücktritt von diesem Vertrag und auch keine kostenlose Umbuchung möglich. Die Reservierung wurde für den jeweiligen Kunden bis eine halbe Stunde vor dem Abflug aufrecht erhalten. Nahm der Kunde den Flug nicht in Anspruch, erhielt er den Flugpreis nicht zurück. Nach Ansicht des Finanzamts lag auch im Hinblick auf die verfallenen Flugtickets ein umsatzsteuerbarer (und umsatzsteuerpflichtiger) Leistungsaustausch vor. Das Lufttransportunternehmen hatte diese Einnahmen als nicht umsatzsteuerbaren Schadensersatz behandelt.

 

Entscheidung

Die Klage wurde vom Finanzgericht als unbegründet zurückgewiesen. Die von den Kunden auf die Rechnungen geleisteten Zahlungen stellen danach keine Entschädigungszahlungen dar. Gegenstand der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Lufttransportunternehmen und seinen Kunden wäre ein Vertrag besonderer Art und nicht etwa ausschließlich ein Luftbeförderungsvertrag. Das Unternehmen schuldete zwar auch einen bestimmten Beförderungserfolg (und zwar den Flug von A nach B), gleichwohl erschöpfe sich der zu Sonderkonditionen abgeschlossene Vertrag nicht in einer bloßen Beförderung, sondern sei entscheidend modifiziert worden. Danach hatten die Kunden, denen angesichts des günstigen Preises kein Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, das im Voraus entrichtete Entgelt (Fluggebühren) auch dann zu bezahlen, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    FG München 14 K 95/06
    FG München 14 K 95/06

      Entscheidungsstichwort (Thema) Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Flugtickets, sog. unflown revenue. Abgrenzung von Leistungsaustausch und bloßer Entschädigungs- oder Schadenersatzleistung  Leitsatz ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren