In Spanien sind sowohl innergemeinschaftliche Erwerbe als auch Lieferungen aufzuführen. Es sind jeweils folgende Angaben erforderlich:

  • MWSt-Nummer sowie Vor- und Nachname oder Firmenname des Unternehmers aus einem anderen Mitgliedstaat;
  • Besteuerungsgrundlage für den Umsatz;
  • bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ggf. Angaben, ob die Gegenstände im Rahmen eines Dreieckgeschäfts geliefert wurden.

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