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Termingeschäfte / 1.3 Zinsoptionen

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
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Zinsoptionen sind financial options die als Basiswert ein zinstragendes Instrument wie Anleihen oder swaps verwenden. Analog zu den Aktienoptionen wird als Zinsoption der Kauf oder Verkauf des Rechts, eine bestimmte Menge eines bestimmten Zinstitels zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Basispreis kaufen (Kaufoption bzw. call) oder verkaufen zu können (Verkaufsoption bzw. put), bezeichnet. Für das Recht des Kaufs bzw. Verkaufs ist vom Käufer der Zinsoption die Optionsprämie zu zahlen. Durch den Abschluss der Option erhält der Verkäufer die Optionsprämie und verpflichtet sich zugleich, den Zinstitel zu verkaufen (call) oder zu kaufen (put).

Caps, Floors und Collars

Eine in der Praxis häufig anzutreffende Ausprägungsform von Zinsoptionen stellen Zinsbegrenzungsverträge, sogenannte caps, floors und collars dar. Es handelt sich dabei um eigenständig handelbare, nicht börsennotierte Vereinbarungen über Zinsober- und Zinsuntergrenzen, die im Zusammenhang mit variabel verzinslichen Krediten und Anlagen eingesetzt werden können.

Zinsbegrenzungsverträge sind individuelle, also nicht börsengehandelte Vereinbarungen über Zinsober- oder Zinsuntergrenzen. Der Käufer eines Zinsbegrenzungsvertrages erwirbt gegen Zahlung einer Prämie eine Serie von Optionen, die eine bestimmte maximale und/oder minimale Zinshöhe garantieren. Der Verkäufer verpflichtet sich, in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung eine Ausgleichszahlung zu leisten. Zinsbegrenzungsverträge können in drei Erscheinungsformen auftreten:

  • Bei der Vereinbarung einer Zinsobergrenze handelt es sich um einen cap.
  • Die Vereinbarung einer Zinsuntergrenze geschieht mithilfe eines floor.
  • Über einen collar wird sowohl eine obere als auch eine untere Zinsgrenze festgelegt.

Da den caps im Rahmen der Zinsbegrenzungsverträge die größte Be...

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