Der Unternehmer/Freiberufler kann auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, wenn die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren anfallen.

 
Praxis-Beispiel

Sonderabschreibung: Berechnung bei nachträglichen Anschaffungskosten

Der Unternehmer hat im April 2024 eine Maschine angeschafft, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat. Die Anschaffungskosten haben 20.000 EUR betragen. Im Jahr 2027 entstehen nachträgliche Herstellungskosten von 5.000 EUR. Der Unternehmer rechnet wie folgt:

 
Zeitliche Entwicklung

Abschreibung

EUR
Anschaffungskosten . im April 2024 20.000

Abschreibung in 2024 (zeitanteilig für 9 Monate)

Sonderabschreibung 40 %

1.500

8.000

Buchwert am 31.12.2024

Abschreibung in 2025

10.500

2.000

Buchwert am 31.12.2025

Abschreibung in 2026

8.500

2.000

Buchwert am 31.12.2026

Nachträgliche Herstellungskosten in 2027

6.500

5.000
Buchwert 11.500
Sonderabschreibung 5.000 EUR × 40 % = 2.000
Lineare Abschreibung 20.000 EUR + 5.000 EUR = 25.000 EUR × 10 % 2.500

Buchwert am 31.12. 2027

Abschreibung in 2028

7.000

2.500
Buchwert am 31.12.2029 4.500

Der Restbuchwert von 4.500 EUR ist auf die verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren zu verteilen:

 
4.500 EUR : 5 = 900 EUR pro Jahr

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