Rz. 35

Das BMF hatte auf Bitten des BT-Finanzausschusses im September 2009 ein weiteres Forschungsprojekt zu den Umsatzsteuerermäßigungen in Auftrag gegeben. Unter Projektleitung von Prof. Kaul (Universität des Saarlandes) wurde dem BMF im September 2010 das Forschungsgutachten "Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten" vorgelegt.[1] Das insgesamt 450 Seiten starke Gutachten kommt zum Ergebnis, dass

  • die Ermäßigung für Lebensmittel gerechtfertigt sei,
  • eine restriktive Neuregelung der Umsatzbesteuerung bei Restaurations- und Verpflegungsleistungen erforderlich sei,
  • die Steuerermäßigungen von Leistungen für Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau zusammen mit der Pauschalbesteuerung abzuschaffen seien,
  • der ermäßigte Steuersatz für Gesundheitsleistungen nicht überzeugend sei,
  • die Steuerermäßigung für bestimmte kulturelle Leistungen abzuschaffen sei,
  • die Steuerermäßigung für Leistungen gemeinnütziger Organisationen zu streichen sei,
  • eine Steuerermäßigung für den Personennahverkehr nicht erforderlich sei,
  • die Steuerermäßigung für Hotelleistungen nicht zu rechtfertigen sei.
 

Rz. 36

Hinsichtlich der bisher im deutschen Umsatzsteuerrecht nicht vorgesehenen, nach EU-Recht aber möglichen umsatzsteuerlichen Ermäßigungstatbestände (§ 12 UStG Rz. 113) spricht sich das Forschungsgutachten dafür aus, dass folgende Umsätze auch künftig nicht ermäßigt besteuert werden sollten:

  • arbeitsintensive Dienstleistungen,
  • Leistungen im Zusammenhang mit dem sozialen Wohnungsbau,
  • Energielieferungen (Erdgas, Elektrizität, Fernwärme).
 

Rz. 37

Zusammenfassend kommt das Forschungsgutachten zum Ergebnis, dass mit Ausnahme der Ermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestünden, die bestehenden Umsatzsteuerermäßigungen fortzuführen und neue Umsatzsteuerermäßigungen einzuführen.[2]

[1] Pressemitteilung, Kurzfassung und Langfassung des Gutachtens unter www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2010/09/20100923-PM33.html.; Kurzfassung DStR 2010, 1970.
[2] Zu den Einzelheiten s. Ismer/Kaul/Reiß, UR 2010, 837; Kussmaul/Pfeifer/Ruiner, DB 2010, 2353; kritisch Neufang, BB 2010, 2802.

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