Hans Groß stellt seinen 10 Arbeitnehmern monatlich je 15 Restaurantschecks zu je 6,50 EUR zur Verfügung. Die bis zum Jahresende gültigen Schecks konnten bei einer Vielzahl von Annahmestellen (Restaurants, Supermärkte) für Mahlzeiten oder für zum direkten Verbrauch bestimmte Lebensmittel eingelöst werden. Im Januar 03 teilte Hans Groß Restaurantschecks im Gesamtwert von 975 EUR aus.

Unter Berücksichtigung des Sachbezugswerts 2024 i. H. v. 4,13 EUR übersteigt der Wert des Restaurantschecks diesen um 2,37 EUR. Da der übersteigende Wert aber nicht mehr als 3,10 EUR beträgt, ist statt des Verrechnungswerts des Gutscheins (6,50 EUR) der Sachbezugswert (4,13 EUR) anzusetzen. Es ergibt sich daher folgender Sachbezugswert: 15 Arbeitstage × 4,13 EUR Sachbezugswert × 10 Arbeitnehmer = 619,50 EUR. Im Sachbezugswert ist Umsatzsteuer i. H. v. 98,91 EUR enthalten:

Buchungsvorschlag – Einkauf der Gutscheine:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontobezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontobezeichnung Betrag
4946/6822 Freiwillige soziale Leistung 819,33      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 155,67 1200/1800 Bank 975,00

Buchungsvorschlag – Ausgabe der Gutscheine:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontobezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontobezeichnung Betrag
4145/6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig 619,50 8595/4945 Sachbezüge 19 % USt (Waren) 520,59
      1776/3806 Umsatzsteuer 98,91

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