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Repräsentationskosten

Michele Schwirkslies, Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig
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Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Lebenshaltungskosten
  • Betriebsausgaben
  • Angemessene Höhe

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Repräsentationskosten 4640 6630   Repräsentationskosten
nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbe- und Repräsentationskosten 4655 6645   nicht abzugsfähige Betriebsausgaben auf Werbe- und Repräsentationskosten

So kontieren Sie richtig!

Die Buchung von der Höhe nach angemessenen Repräsentationskosten erfolgt auf das Konto "Repräsentationskosten" 4640/6630 (SKR 03/04). Die in den Repräsentationsaufwendungen enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576/1406 (SKR 03/04) gebucht, wenn der Steuersatz 19 % beträgt. Bei dem 7 %igen Steuersatz erfolgt die Buchung auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 7 %" 1571/1401 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Geldkonto, z. B. auf das Konto "Bank" 1200/1800 (SKR 03/04). Erfolgt die Zahlung in bar, wird das Konto "Kasse" 1000/1600 (SKR 03/04) verwendet.

 

Buchungssatz:

Repräsentationskosten

Abziehbare Vorsteuer 19 %

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Blumenstrauß zum Geburtstag der Ehefrau eines Geschäftsfreundes

Die Ehefrau eines Geschäftsfreundes des Bauunternehmers Hans Groß wird am 17.6.01 50 Jahre alt. Hans Groß schickt ihr einen Blumenstrauß. Er zahlt 32,10 EUR bar (30 EUR Kosten für die Blumen und 7 % USt).

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4640/6630 Repräsentationskosten 30,00      
1571/1401 Abziehbare Vorsteuer 7 % 2,10 1000/1600 Kasse 32,10

3 Repräsentationskosten: Welche Kosten dazu zählen und welche nicht

Der Begriff der Repräsentationskosten ist nicht eindeutig definiert. Zum Teil werden unter Repräsentationskosten Kosten der Lebensführung verstanden, welche durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.

Nach anderer Auffassung zählen zu den Re...

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