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Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.2 Verbindlichkeiten (liabilities)

Prof. Dr. Stefan Müller, Laura Peters
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Rz. 110

Eine Verbindlichkeit ist ein Finanzinstrument, das in den Regelungsbereich des IFRS 9 fällt. Zum Ansatz in der Bilanz kommt es, wenn das Unternehmen Vertragspartei hinsichtlich der Verpflichtungen aus der Schuld geworden ist.[1] Ausgebucht wird sie, wenn die bestehende Verpflichtung getilgt ist.[2] Eine Verbindlichkeit oder ein Teil einer Verbindlichkeit ist getilgt, wenn die Verbindlichkeit oder ein Teil davon durch eine Zahlung an den Gläubiger beglichen oder der Schuldner von seiner Verpflichtung entbunden wurde.[3]

 

Rz. 110a

Im Rahmen der Bilanzierung von Verbindlichkeiten wird grundsätzlich nur eine Differenzierung zwischen kurz- (i. d. R. bis ein Jahr) und langfristigen Verbindlichkeiten vorgenommen, wobei zur Beantwortung der Ansatzfrage die Kriterien des Rahmenkonzepts heranzuziehen sind.

Im Zusammenhang mit der Definition von Schulden wird als Verpflichtung eine Pflicht oder Verantwortung des Unternehmens gegenüber außenstehenden Dritten angesehen, in bestimmter Weise zu handeln oder eine Leistung zu erbringen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um eine rechtlich bzw. vertraglich bindende Pflicht (z. B. Beträge, die für erhaltene Waren und Dienstleistungen zu zahlen sind) oder um eine Verpflichtung aus dem üblichen Geschäftsgebaren (z. B. Beträge, die für Kulanzregelungen anfallen) handelt. Schwebende Beschaffungsgeschäfte, bei denen die Leistung noch nicht erfolgt ist, sind daher nicht ansatzfähig, da auch die Gegenleistung in diesen Fällen nicht zu erbringen ist.

Es muss eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag vorliegen. Daher zählen im Regelfall schwebende Verträge z. B. aus der Bestellung von Vermögenswerten nicht als Schulden. Eine gegenwärtige Verpflichtung könnte in einem solchen Fall nur angenommen werden, wenn das Unternehmen eine unwid...

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