Die Kosten, die unter dem Begriff Raumkosten zusammengefasst und verrechnet werden, sind vielfältig. Leider kommt es in der Praxis immer wieder dazu, dass auch Kosten, die nur bedingt mit den genutzten Flächen zu tun haben, auf Kostenstelle Grundstücke und Gebäude gebucht werden. Diese Nutzung als Sammelbecken sonstiger, nicht zuordenbarer Kosten darf die Identität der Raumkosten nicht infrage stellen. Unter dem Begriff Raumkosten dürfen nur die Kosten verbucht werden, die mit dem Kauf, der Nutzung und der Instandhaltung der betrieblich genutzten Gebäude und Grundstücke zu tun haben. Damit fallen auch Kosten für Grundstücke, die für die zukünftige Unternehmensentwicklung im Anlagevermögen in Reserve gehalten werden, heraus. Ebenso unberücksichtigt bleiben Kosten für Werkswohnungen oder vermietete Räume, wenn die Vermietung nicht der eigentliche Unternehmenszweck ist.
Miete, Leasing, Abschreibung
Der größte Block der Kosten innerhalb der Raumkosten wird für das eigentliche Gebäude gezahlt. Eigene Gebäude werden abgeschrieben, für die Nutzung fremder Gebäude und Grundstücke werden Mieten oder Leasing raten fällig. Werden sowohl eigene als auch fremde Gebäude genutzt, sollte die Abschreibung durch eine kalkulatorische Miete ersetzt werden. Damit wird eine gleichmäßige Belastung und eine Vergleichbarkeit erreicht.
Reparatur, Instandhaltung
An den Gebäuden fallen immer wieder kleinere Arbeiten an. Der Anstrich muss erneuert werden, die gebrochene Glasscheibe wird ersetzt. Zu unterscheiden davon sind die Umbau- und Erweiterungsarbeiten, die zu einer Wertsteigerung führen und aktiviert werden müssen. Das gilt auch für Ein- und Umbauten in gemieteten Gebäuden.
Betreuungskosten
Ein Teil der Betreuungskosten könnte auch unter Instandhaltung gebucht werden. Dies geschieht in der Regel j...