Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Pensionszusage - Tantiemeverzicht

Stefan Schönwald
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Ein Gehaltsverzicht führt nur dann zum Zufluss von Bezügen aus nicht selbstständiger Arbeit, wenn sich der Verzicht wirtschaftlich gesehen als Verfügung über die Verwendung von zugeflossenem Einkommen erweist.

 

Sachverhalt

A bezog in 01 als Geschäftsführer der X-GmbH Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. A, der nicht an der GmbH beteiligt war, erhielt neben seinem Festgehalt eine gewinnabhängige Tantieme. Ferner hatte die X-GmbH A eine Pensionszusage erteilt. Zur Finanzierung der Pensionszusage schloss die X-GmbH eine Rückdeckungsversicherung ab. Die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung wurden an A zur Sicherheit verpfändet. In einem zwischen A und der X-GmbH geschlossenen Vertrag verzichtete A in Höhe der zu leistenden Prämienzahlungen für die Rückdeckungsversicherung auf seinen Tantiemeanspruch. Während das Finanzamt In dem Verzicht auf den Tantiemeanspruch den Zufluss von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit sah, macht A geltend, dass der betreffende Betrag nicht als gewinnabhängige Tantieme zugeflossen sei. Da die X-GmbH weder eine Verbindlichkeit von A erfüllt habe, noch A ein steuerpflichtiges Surrogat in gleicher Höhe zugewendet habe, liege keine Lohnverwendung vor.

 

Entscheidung

Zugeflossen ist eine Einnahme dann, wenn der Empfänger wirtschaftliche Verfügungsmacht darüber erlangt hat. Zukunftssicherungsleistungen, die ein Arbeitgeber an einen Versicherer leistet, sind nur dann steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn wirtschaftlich gesehen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Mittel zur Verfügung stellt und der Arbeitnehmer diese für seine Zukunftssicherung verwendet. Die Zusage auf Altersversorgung durch die X-GmbH an A löst noch keinen Zufluss von Arbeitslohn aus. Nicht die von der X-GmbH geleistete Prämie für die Rückdeckungsversicherung, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    FG Hamburg V 272/98
    FG Hamburg V 272/98

      Entscheidungsstichwort (Thema) Pensionszusage - Tantiemeverzicht  Leitsatz (amtlich) Ein Gehaltsverzicht führt nur dann zum Zufluss von Bezügen aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sich der Verzicht seinem wirtschaftlichen Gehalt nach als Verfügung über ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren