Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Organschaft im Steuerrecht und in der Rechnungslegung / 3.2.1 Vororganschaftliche Verluste

Dr. Nils Sonntag
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

3.2.1.1 Organträger

 

Rz. 143

Die Vortragsfähigkeit eines vororganschaftlichen Verlustes des Organträgers im Sinne des § 10d EStG wird durch die Begründung einer Organschaft nicht berührt. Der Verlustvortrag wird in der Zukunft durch Gewinne des Organträgers oder der Organgesellschaft gemindert.[2] Ein Rücktrag des Verlustes auf vorvertragliche Gewinne der Organgesellschaft ist nicht möglich. Beim Organträger ist aber auch ein einjähriger Verlustrücktrag im Sinne des § 10d EStG möglich, der aber auf 511.500 EUR (ab Veranlagungszeitraum 2013: 1 Mio. EUR; im Veranlagungszeitraum 2020 und 2021: 5 Mio. EUR) im Organkreis bzw. beim körperschaftsteuerpflichtigen Organträger begrenzt ist. Eine Organträger-Personengesellschaft unterliegt lediglich der Gewerbesteuer, so dass einkommen- oder körperschaftsteuerliche Verluste bei den Gesellschaftern zu erfassen und als Verlustrück- oder -vortrag sowie als laufende Verluste zu nutzen sind. Wenn der Organträger Verluste im Sinne des § 10d EStG aufweist, ist es von Vorteil, sich eine Gewinn erzielende Organgesellschaft anzugliedern, weil die vorvertraglichen Verluste des Organträgers mit den Gewinnen der Organgesellschaft verrechnet werden. Durch die Steuerersparnis in der jeweiligen Periode erhält der Organkreis Liquiditätsvorteile und Zinsersparnisse. Die Besteuerung setzt erst ein, wenn insgesamt ein positives Einkommen erzielt wird.[3]

 

Rz. 144

Bei der Nutzung von Verlustvorträgen des Organträgers ist die sogenannte Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG zu berücksichtigen, wonach Verlustvorträge bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt verrechnet werden können, darüber hinaus lediglich zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte in Abzug gebracht werden können.

 

Rz. 145

Sofern Anteile an dem Organträger ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: HGB Bilanz Kommentar
    HGB Bilanz Kommentar
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Mit dem Praktiker-Kommentar in neuer Auflage lösen Sie auch schwierige Fragen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Lagebericht sicher. Alle Änderungen sind mit Fallbeispielen und Buchungssätzen praxisgerecht dargestellt und erläutert. Im Praktiker-Kommentar inklusive: Die stets aktuelle Online-Version


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren