Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist – zusätzlich eine Krankenversicherung abschließen. Minijobs werden unterschiedlich abgerechnet. Das hängt davon ab, ob der Minijobber privat oder in einer gesetzlichen Kasse krankenversichert ist.

Beschäftigt der Unternehmer einen Minijobber, der nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, braucht er für die Krankenversicherung keinen pauschalen Beitrag von 13 % zu zahlen. Die Mitversicherung in der Familienversicherung setzt allerdings eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Der Unternehmer muss die pauschalen 13 % für den Mitversicherten also immer zahlen, wenn ein Ehegatte über den anderen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.

 
Praxis-Beispiel

Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne gesetzliche Krankenversicherung

Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm einen monatlichen Arbeitslohn von 538 EUR. Der Ehegatte ist privat krankenversichert, sodass die Abrechnung wie folgt aussieht:

 
Arbeitslohn des Ehegatten pro Monat in 2024 538,00 EUR
pauschale Rentenversicherung 15 % = 80,70 EUR
pauschaler Steuerabzug 2 % = 10,76 EUR
Umlage U 1 (1,1 %) 5,92 EUR
Umlage U 2 (0,24 %) 1,29 EUR
Insolvenzgeldumlage 0,08 % 0,43 EUR
Die Gesamtbelastung beträgt 637,10 EUR
 
Arbeitslohn des Ehegatten 538,00 EUR
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (3,6 %) - 19,37 EUR
Auszahlung an den Ehegatten 518,63 EUR

Buchungsvorschlag (monatlich):

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4195/6035 Löhne für Minijobs 518,63 1200/1800 Bank 518,63
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4130/6110 Gesetzliche soziale Aufwendungen 107,71      
4199/6040 Pauschale Steuer für Aushilfen 10,76 1200/1800 Bank 118,47
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4195/6035 Löhne für Minijobs 501,28 1200/1800 Bank 501,28

Zusätzlich sind noch Beiträge an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen.

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