Die Zahlung der pauschalen Krankenversicherung bringt dem Minijobber keine Vorteile. Obwohl der Arbeitgeber Beiträge an die Krankenversicherung zahlt, erhält er dadurch keinen Versicherungsschutz. Wer einen Minijob ausübt, muss – wenn er nicht in der Familienversicherung mitversichert ist – zusätzlich eine Krankenversicherung abschließen. Minijobs werden unterschiedlich abgerechnet. Das hängt davon ab, ob der Minijobber privat oder in einer gesetzlichen Kasse krankenversichert ist.
Beschäftigt der Unternehmer einen Minijobber, der nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, braucht er für die Krankenversicherung keinen pauschalen Beitrag von 13 % zu zahlen. Die Mitversicherung in der Familienversicherung setzt allerdings eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung voraus. Der Unternehmer muss die pauschalen 13 % für den Mitversicherten also immer zahlen, wenn ein Ehegatte über den anderen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
Beschäftigung eines Arbeitnehmers ohne gesetzliche Krankenversicherung
Herr Huber beschäftigt seinen Ehegatten im Rahmen eines Minijobs. Er zahlt ihm einen monatlichen Arbeitslohn von 538 EUR. Der Ehegatte ist privat krankenversichert, sodass die Abrechnung wie folgt aussieht:
Arbeitslohn des Ehegatten pro Monat in 2024 | 538,00 EUR |
pauschale Rentenversicherung 15 % = | 80,70 EUR |
pauschaler Steuerabzug 2 % = | 10,76 EUR |
Umlage U 1 (1,1 %) | 5,92 EUR |
Umlage U 2 (0,24 %) | 1,29 EUR |
Insolvenzgeldumlage 0,08 % | 0,43 EUR |
Die Gesamtbelastung beträgt | 637,10 EUR |
Arbeitslohn des Ehegatten | 538,00 EUR |
Arbeitnehmeranteil Rentenversicherung (3,6 %) | - 19,37 EUR |
Auszahlung an den Ehegatten | 518,63 EUR |
Buchungsvorschlag (monatlich):
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4195/6035 | Löhne für Minijobs | 518,63 | 1200/1800 | Bank | 518,63 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4130/6110 | Gesetzliche soziale Aufwendungen | 107,71 | |||
4199/6040 | Pauschale Steuer für Aushilfen | 10,76 | 1200/1800 | Bank | 118,47 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4195/6035 | Löhne für Minijobs | 501,28 | 1200/1800 | Bank | 501,28 |
Zusätzlich sind noch Beiträge an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen.
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