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Inventur / 4.2 Inventurdurchführung

Dipl.-Kfm. Thomas Mertes
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Mit der Übergabe der Inventurlisten sowie zweckmäßigerweise von Schreibmaterialien und ggf. Messeinrichtungen sind die Mitarbeiter darauf hinzuweisen,

  • für welche Lagerorte – entsprechend der übergebenen, nummerierten Inventurlisten – sie zuständig sind;
  • wie die entsprechenden Bestände aufzunehmen sind;
  • wie die Inventurlisten auszufüllen sind;
  • welche Maßeinheiten zu erfassen sind, soweit es sich nicht um Stückzahlen handelt;
  • wie Fremdmaterialien zu kennzeichnen sind;
  • welche Korrekturen vorzunehmen sind, falls die Inventurlisten fehlerhafte Eintragungen enthalten;
  • wie zu verfahren ist, wenn auf den Inventurlisten nicht vermerkte Bestände vorgefunden werden;
  • wie aufgenommene Lagerorte zu kennzeichnen sind;
  • an wen die ausgefüllten bzw. erledigten Inventurlisten abzugeben sind.

Damit die Bestände korrekt erfasst werden, müssen bei der körperlichen Bestandsaufnahme folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Die Aufnahme der Bestände muss in örtlicher Reihenfolge ihrer Lagerung erfolgen.
  • Die aufgenommenen Bestände sind durch an den Paletten, Gitterboxen, Regalen etc. anzubringende Zeichen, Aufkleber o. Ä. als aufgenommen zu kennzeichnen, um Doppelzählungen zu vermeiden.
  • Während der Bestandsaufnahme dürfen an den Aufnahmeorten keine Materialbewegungen vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, müssen Materialbewegungen gekennzeichnet werden, wenn Material aus einem bereits aufgenommenen Bestand in einen noch nicht aufgenommenen Bestand überführt wird.
  • Nicht gängige und nicht vollständige Bestände sind als solche auf den Inventurlisten besonders zu kennzeichnen.
  • Bei unfertigen Erzeugnissen ist der Fertigungsgrad aufzunehmen.
  • Fremdmaterialien, also Bestände, die dem Unternehmen wirtschaftlich nicht zuzurechnen sind, müssen getrennt erfasst werden.
  • Die körperliche Bestandsaufnahme muss um Versan...

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