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Grundsteuer: Wann sind Rechtsbehelfe gegen die neuen Bescheide geboten?

Dipl.-Finanzwirt Werner Becker
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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Behörden zünden derzeit die letzte Stufe der Grundsteuerreform. Sie erlassen die auf den Wertfeststellungen der Finanzämter basierenden Grundsteuerbescheide.

Der damalige Finanzminister Olaf Scholz hatte versprochen, dass es durch die Reform der Grundsteuer nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen werde und dass man das mit der Aufkommensneutralität hinbekommen werde. Es werde eine aufkommensneutrale Reform der Grundsteuer angestrebt. Belastungsverschiebungen im Einzelfall seien jedoch unvermeidbar und Konsequenz aus der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Etwaige Abweichungen vom aufkommensneutralen Hebesatz lägen in der alleinigen Kompetenz der Gemeinden. Die Gemeinden würden jede Anpassung des Hebesatzes genau prüfen und müssten ihre Haushaltsplanung gegenüber der Bevölkerung auch rechtfertigen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage , BT-Drs. 20/14448 v. 27.12.2024).

Trotz dieser Versprechen beklagen jetzt viele Steuerbürger enorme Steigerungen bei der Grundsteuer. Von daher stellt sich diesen die Frage, ob sie die Grundsteuerbescheide mit Erfolg anfechten und damit einhergehend, was sie als stichhaltige Begründung vortragen können oder sollen und welche verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten sind. Im nachfolgenden Beitrag werden wichtige Fragen beantwortet und die zu beachtenden länderspezifischen Besonderheiten zusammengestellt.

1 Ein Blick zurück - was bisher geschah

Ausschlaggebend für die Neufestsetzung der Grundsteuer ist ein Urteil des BVerfG aus dem Jahr 2018. Die Finanzämter hatten die Grundsteuer bisher auf der Grundlage völlig veralteter Einheitswerte berechnet. Um die Grundsteuer neu zu berechnen, waren fast 36 Mio. Grundstücke neu zu bewerten. Die Neubewertung der Grundstücke durch die Finanzämter ist nunmehr – bis auf wenige Ausnahm...

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