Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Grunderwerbsteuer: Nachträgliche Kaufpreisminderung durch Eigenprovision

Ass. jur. Viola C. Didier
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Leitsatz

Wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrags ein Zahlungsanspruch einer Provision vereinbart, deren Zahlung zur Kaufpreisminderung dient und innerhalb von 2 Jahren nach Vertragsabschluss tatsächlich erfolgt, mindert die Provisionszahlung die Grunderwerbsteuer.

 

Sachverhalt

Das Sächsische FG hatte in einem aktuellen Urteil über die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu entscheiden. Die Klägerin erwarb von einem Bauträger 3 noch zu errichtende Eigentumswohnungen. Einen Tag vor Unterzeichnung des Kaufvertrags wurde vereinbart, dass die Klägerin mit Vertragsabschluss "einen Anspruch auf Zahlung einer Provision" erwerbe. Weiter heißt es: "Diese Provision stellt aufgrund der fehlenden Gegenleistung des Käufers an den Verkäufer wirtschaftlich eine Kaufpreisminderung in Form einer sog. Eigenprovision dar." Die Klägerin zahlte den Kaufpreis nach Baufortschritt und erhielt am Ende der Bauzeit nach 2 Jahren die Provision. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer jedoch nach dem Kaufpreis fest, da es die Kaufpreishöhe als Gegenleistung des Käufers für die zutreffende Bemessungsgrundlage ansah. Auf das wirtschaftliche Ergebnis, dass der gezahlte Kaufpreis dem Verkäufer nicht in voller Höhe verbleibe, komme es nicht an. Die Klägerin verlangte die Änderung der Steuerbescheide mit dem Ziel entsprechender Herabsetzung der Bemessungsgrundlage.

 

Entscheidung

Vor dem Finanzgericht hatte die Klägerin Erfolg. Zwar ist für die Entstehung und Festsetzung der Grunderwerbsteuer die vereinbarte Gegenleistung des Käufers maßgeblich. Allerdings sind innerhalb von 2 Jahren stattfindende Herabsetzungen der Gegenleistung auf Antrag zu berücksichtigen. Der wirksam vereinbarte Kaufpreis wurde im vorliegenden Fall durch die gesonderte Vereinbarung der "Eigenprovision" herabgesetzt und f...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Steuer Check-up 2026 / 2.11.2 Verlängerung der Beteiligungskette
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: E-Rechnung wird zur Pflicht
    E-Rechnung_Whitepaper_3D
    Bild: Haufe Online Redaktion

    Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich zum 1.1.2025 stellt eine wesentliche Neuerung für viele Unternehmen dar.


    Sächsisches FG 8 K 1123/10
    Sächsisches FG 8 K 1123/10

      Entscheidungsstichwort (Thema) Nachträgliche Kaufpreisminderung durch Eigenprovision  Leitsatz (redaktionell) Wird am Tag vor Abschluss des Kaufvertrages über den Erwerb von noch zu errichtenden Eigentumswohnungen vereinbart, dass mit Abschluss der ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren