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Gründung einer GmbH / 4 Anmeldung der GmbH

Dr. Rocco Jula
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Die künftige GmbH ist in notariell beglaubigter Form bei dem Amtsgericht – Handelsregister – zur Eintragung anzumelden, in dessen Bezirk sie ihren Sitz nimmt. Die Anmeldung muss durch sämtliche Geschäftsführer erfolgen; eine Vertretung ist insoweit unzulässig.

 
Praxis-Beispiel

Checkliste: Die Anmeldung muss folgende Inhalte aufweisen

  • Anmeldung als solche
  • Anmeldung der Geschäftsführer (mit Namen, Wohnort und Geburtsdatum)
  • Angabe der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers (Allein-oder Gesamtvertretungsbefugnis)
  • Befreiung des Geschäftsführers von § 181 BGB (bei Einmann-GmbH zwingend)
  • Abgabe der Versicherung gemäß § 8 Abs. 2 und 3 GmbHG seitens der Geschäftsführer darüber, dass keine Umstände ihrer Bestellung entgegenstehen und dass sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind und dass die Stammeinlagen in das Gesellschaftsvermögen geleistet wurden und sich in ihrer freien Verfügung befinden
  • Ggf. Belehrung gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG (betrifft Versicherung des Geschäftsführers, während der letzten 5 Jahre bestimmte Straftaten nicht begangen zu haben, z. B. Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht, bzw. Versicherung, dass ihm ein Gewerbe nicht untersagt worden ist)
 
Achtung

Haftung bei falschen Angaben

Werden falsche Angaben gemacht, haften sämtliche Geschäftsführer und Gesellschafter gesamtschuldnerisch (§ 9c GmbHG).

Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.

 
Praxis-Beispiel

Vertretungsbefugnis für den Geschäftsführer

(abstrakt anzugeben, z. B.:)

Die Gesellschaft ha...

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