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Geringwertige Wirtschaftsgüter / 2.3 Beispiel 3: Unterjährige Anschaffung

Susanne Kowalski
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Ein Wirtschaftsgut wird zu einem Nettowert von 900 EUR im Dezember 2020 angeschafft. Wird die Poolabschreibung gewählt, geht ein Abschreibungsbetrag in Höhe von 180 EUR in die Jahresabrechnung ein (900 ./. 5). Im Falle der Sofortabschreibung ist eine anteilige unterjährige Abschreibung zu berücksichtigen. Da die Anschaffung in den Dezember fällt, ist ein Zwölftel anzusetzen.

Für die lineare Abschreibung sehen die Werte wie folgt aus:

  • Zunächst werden die Anschaffungskosten auf die Nutzungsjahre verteilt:

    900 EUR ./. 13 = 69,23 EUR

  • Dann ist ein Zwölftel für einen Monat zu berechnen:

    69,23 EUR ./. 12 = 5,77 EUR

Im Falle der degressiven Abschreibung wäre ebenfalls unterjährig abzuschreiben. Dann läge der Abschreibungsbetrag bei 14,22 EUR. Der Wert ergibt sich wie folgt:

  • Abschreibungssatz bei linearer Abschreibung: 7,69 %

  • Abschreibungssatz bei degressiver Abschreibung: 19,23 % (2,5-facher Satz => 7,69 % * 2,5)

  • Abschreibungsbetrag, ganzjährig (degressiv):

    19,23 % *900 EUR = 173,08 EUR

  • Abschreibungsbetrag, anteilig (degressiv): 14,22 EUR (173,08 EUR / 12)

    Alternativer und vereinfachter Rechenweg (Probe):

    5,77 EUR (lineare Abschreibung) * 2,5 = 14,22 EUR

    Dieser vereinfachte Rechenweg ist nur möglich, da der errechnete degressive Abschreibungssatz die 25 % Grenze nicht überschreitet.

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