Wird ein Darlehen sowohl zu betrieblichen als auch zu privaten Zwecken aufgenommen, dem betrieblichen Kontokorrentkonto gutgeschrieben und zur Tilgung sowohl betrieblicher als auch privater Verbindlichkeiten verwendet, sind die dafür entrichteten Schuldzinsen entsprechend dem Verhältnis der privat und der betrieblich veranlassten Zahlungen zu ermitteln. Die auf die betriebliche Verwendung der Darlehensvaluta entfallenden Schuldzinsen gehören zu den Betriebsausgaben.[1]

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