Begriff

Die Einkommensteuer ist die größte Steuereinnahmequelle in Deutschland, noch vor der Umsatzsteuer. Steuerschuldner sind alle natürlichen Personen mit ihren Einkünften im In- und Ausland. Besondere Erhebungsformen sind die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer.

Die Einkommensteuer zählt zu den Ertragsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage ist der wirtschaftliche Erfolg. Kriterien dafür sind insbesondere der Gewinn, der Ertrag, der Überschuss oder auch das Einkommen. Die Einnahmen aus der Einkommensteuer stehen dem Bund, den Ländern und Gemeinden zu. Sie ist also eine Gemeinschaftssteuer.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Regelungen zur Einkommensteuer finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) und als Verwaltungsanweisung in den Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) und den Einkommensteuer-Hinweisen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge