Die Anlagenbuchführung dient zur Erfassung aller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie beinhaltet die Art, die Menge und den Wert der einzelnen beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter. Sie informiert zudem über das Alter und den Zustand des Anlagevermögens. Alle abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenstände müssen erfasst werden.

Unverzichtbar sind Angaben über

  • das Datum der Anschaffung/Herstellung,
  • den Tag des Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen,
  • die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und
  • die Höhe der Anschaffungs-/Herstellungskosten sowie
  • die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungsbeträge.[1]

Aus der Anlagenbuchführung kann der Unternehmer u. a. den künftigen Investitionsbedarf ablesen bzw. auch prüfen, ob für alte Wirtschaftsgüter etwaige Sachversicherungen aufgekündigt werden sollten. In der Buchführung wird das Anlagevermögen auf Sammelkonten erfasst.

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