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Bewertungseinheit / 4 Praxisbeispiel Devisentermingeschäft

Prof. Dr. Markus Häfele, Thomas Soehner
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Ein Unternehmen hat zum 1.11.01 eine in 10 Monaten fällige Forderung in Höhe von 1,0 Mio. USD aktiviert (Grundgeschäft). Es wird befürchtet, dass der US-Dollar zukünftig gegenüber dem Euro abwertet. Zur Absicherung dieses Fremdwährungsrisikos geht die Gesellschaft am 1.11.01 ein Devisentermingeschäft ein (Sicherungsgeschäft). Es handelt sich hierbei um einen Terminverkauf von 1,0 Mio. USD zum Kurs von 1,00 EUR = 1,398 USD. Da beide Geschäfte dem Risiko eines schwankenden Dollar-Kurses, und zwar mit gegenläufiger Wirkung, unterliegen, sind die Voraussetzungen für die Bildung eines Micro-Hedges nach § 254 HGB erfüllt.

Die Kassa- und Termin-Wechselkurse entwickeln sich wie folgt:

 
 

Kassakurs

1 EUR = … USD

Terminkurs

1 EUR = … USD
01.11.01 1,370 1,398
31.12.01 1,391 1,418
30.06.02 1,422 1,449
31.08.02 1,499 1,499

Die USD-Forderung sowie das Devisentermingeschäft sind bei Beginn der Sicherungsbeziehung (Zeitpunkt der Umsatzrealisation) mit dem (Termin-)Sicherungskurs einzubuchen und im Rahmen der Folgebewertung mit dem jeweiligen gültigen Terminkurs umzurechnen (es handelt sich um Rundungsbeträge).

 
 

Wert der USD-Forderung

(kumulierte Änderung)

[Basis: Terminkurse]

Beizulegender Zeitwert des Devisentermingeschäfts

(kumulierte Änderung)
01.11.01 715.000 (+/-0) 0 (+/-0)
31.12.01 705.000 (-10.000) 10.000 (+10.000)
30.06.02 690.000 (-25.000) 25.000 (+25.000)
31.08.02 667.000 (-48.000) 48.000 (+48.000)

Lösungsansatz: Einfrierungsmethode

 
Werte in EUR   Bank Forderung Umsatzerlöse so. Aufwand
1.11.01 Umsatzrealisation zum Kassakurs   730.000 730.000  
Absicherung der Forderung zum Sicherungskurs   -15.000   15.000
31.12.01 Fremdwährungsumrechnung USD-Forderung        
30.6.02 Fremdwährungsumrechnung USD-Forderung        
31.8.02 Forderungseingang 667.000 -667.000    
Begleichung Devisentermi...

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