Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
EDV-Software 0027 0135   Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670   Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung

So kontieren Sie richtig!

Ein App Store ermöglicht es dem Nutzer, Standard-Software auf sein Smartphone, sein Tablet oder seinen PC herunterzuladen. Je nach Höhe der Anschaffungskosten bucht der Unternehmer die Software als geringwertiges Wirtschaftsgut oder als EDV-Software. Liegen die Anschaffungskosten netto über 800 EUR kann der Unternehmer die App auf das Konto "EDV-Software" 0027 (SKR 03) bzw. 0135 (SKR 04) buchen. Betragen die Anschaffungskosten nicht mehr als 800 EUR netto, bucht der Unternehmer die Anschaffungskosten der App auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

an Kreditkartenabrechnung

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