Nach dem vorherigen Beispiel bucht Herr Huber die Anzahlung von 23.800 EUR wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 23.800 1719/3280 Erhaltene Anzahlungen, Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.800

Die Umsatzsteuer wird mit dieser Buchung nicht erfasst. D. h., Herr Huber muss bei der Bruttomethode die Umsatzsteuer in einer weiteren Buchung gleichzeitig als Aufwand und Verbindlichkeit erfassen.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4350/7675 Verbrauchsteuer 3.800 1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 3.800

Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Anzahlung und der Abwicklung der Lieferung oder Leistung kein Bilanzstichtag, wird kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten "Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen" gebildet. Das bedeutet, dass die mit der Erlösbuchung zu hoch erfasste Umsatzsteuer auch wieder unmittelbar über das Aufwandskonto korrigiert werden muss. Die Buchung erfolgt auf der Habenseite, sodass die vorherige Aufwandsbuchung rückgängig gemacht wird.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 3.800 4350/7675 Verbrauchsteuer 3.800
 
Praxis-Tipp

Worauf geachtet werden muss

  • Erhält der Unternehmer Zahlungen, bevor er seine Leistungen abgerechnet hat, erfasst er diese auf dem Konto "Erhaltene Anzahlungen".
  • Erhaltene Anzahlungen unterliegen bei der Umsatzsteuer der sog. Mindest-Ist-Besteuerung.
  • Der Unternehmer hat 2 Möglichkeiten: Er kann die Anzahlung entweder nach der Nettomethode oder nach der Bruttomethode buchen.
  • Beim Jahresabschluss kann nur dann ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, wenn die Umsatzsteuer vorher als Aufwand gebucht worden ist.

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