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Anlage Sonderausgaben 2024

Dipl.-Finanzwirt Rüdiger Happe
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1 Allgemein

 
Wichtig

Andere Sonderausgaben

Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch von Privatschulen. Diese Aufwendungen tragen Sie bitte in die Anlage(n) Kind ein. Die anderen Sonderausgaben gehören hier in die Anlage Sonderausgaben.

[Überblick]

Zusammenveranlagte Ehegatten geben eine gemeinsame Anlage ab.

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seiten 1 und 2

Sonderausgaben

Zu den abziehbaren Sonderausgaben – ohne Vorsorgeaufwendungen und ohne Kinderbetreuungskosten oder Schulgeld – gehören:

  • gezahlte Kirchensteuer
  • Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien, unabhängige Wählervereinigungen oder steuerbegünstigte Organisationen. Diese werden teilweise durch eine Steuerermäßigung steuerlich gefördert.
  • Kosten für die Berufsausbildung des Steuerpflichtigen oder des Ehegatten
  • gezahlte Versorgungsleistungen bei Vermögensübergabe
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten
  • Versorgungsausgleichszahlungen bei geschiedenen Ehegatten
 
Hinweis

Neu im Vordruck ist die Notwendigkeit der Angabe des Geburtsdatums des Zahlungsempfängers in den Zeilen 16, 19, 23, 26, 29, 33, 38 und 40. Außerdem ist anzugeben, ob die empfangsberechtigte Person ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Zeile 17, 20, 24, 27, 30, 34, 39 und 41).

2 Abziehbare Sonderausgaben

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Eh...

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