Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Innergemeinschaftliche Lieferung: Einführung in die umsatzsteuerliche Behandlung

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jens Keese, André Meißner
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Überblick

Bei Warenlieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten sind die umsatzsteuerlichen Binnenmarktregelungen zu beachten. Insbesondere sollte man die Besonderheiten gegenüber dem reinen Inlandshandel kennen, damit steuerliche Risiken vermieden werden. Dieser Beitrag berichtet über die Besonderheiten der innergemeinschaftlichen Lieferung aus Verkäufersicht.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 2a UStG Fahrzeuglieferer

§ 3 UStG Lieferung, sonstige Leistung

§ 4 Satz 1 Nr. 1b UStG

§ 6a UStG innergemeinschaftliche Lieferung

§ 6b UStG Konsignationslagerregelung

§ 14a Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 7 UStG Rechnungsanforderung bei der innergemeinschaftlichen Lieferung, bei innergemeinschaftlichem Dreiecksgeschäft

§ 18a UStG Zusammenfassende Meldung

§ 22 UStG Aufzeichnungspflichten

§§ 17a–c UStDV

BMF, Schreiben v. 9.10.2020, III C 3 – S 7140/19/10002:007

1 Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerpflicht

1.1 Grundsätzliche Befreiung von Lieferungen zwischen Unternehmern

Lieferungen zwischen Unternehmern von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer (USt) befreit.[1]

[1] § 1a UStG.

1.2 Steuerpflicht für Erwerb im Bestimmungsland

Bei der Umsatzbesteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen zwischen Unternehmen gilt i. d. R. weiterhin das Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Ware mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslands belastet wird, in dem die endgültige Lieferung an den Endverbraucher erfolgt. Vor diesem Hintergrund sind innergemeinschaftliche Lieferungen bei Vorliegen aller Voraussetzungen im Abgangsland von der Umsatzsteuer befreit.

Steuerpflicht im Ursprungsland bei Abholung im privaten Reiseverkehr

Im privaten Reiseverkehr bleibt der Verbraucher bei Abholung der Liefergegenstände in einem anderen EU-Mitgliedstaat grundsätzlich mit der Umsatzsteuer (USt) des Staates belastet, in dem die Abholung erfolgt. Hier spricht man von einer Besteuerung im Ursprungsland.

Ausnahmen davon gibt es aber ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Umsatzsteuern in Europa: Regelungen und Verfahren
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Die neuen Regelungen im Insolvenzrecht: Handbuch Insolvenz
    Handbuch Insolvenz
    Bild: Haufe Shop

    Das Buch stellt die Verfahrensabläufe bei Eintritt einer Insolvenz verständlich dar und gibt Antworten auf alle praxisrelevanten Fragen. Zahlreiche Beispiele, Mustertexte und besonders gekennzeichnete Tipps helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren.


    Umsatzsteuer, Pkw-Lieferung von Neufahrzeugen an Privatpersonen in der EU
    Umsatzsteuer, Pkw-Lieferung von Neufahrzeugen an Privatpersonen in der EU

    Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Pkw-Lieferung an Privatpersonen ins EU-Ausland Umsatzsteuerfreie Lieferung von Neufahrzeugen Meldepflicht seit dem 1.7.2010 1 So kontieren Sie richtig!  ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren