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cc.2 ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce)

Dr. Christian Orth
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Tz. 130

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die Berichterstattung in diesem Standard ist darauf ausgerichtet ein Verständnis darüber zu erlangen, wie sich das Unternehmen auf die Belegschaft auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens von der eigenen Belegschaft und deren Steuerung sind zu erläutern. Die Auswirkungen von Risiken und Chancen auf die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung, das Ergebnis und die Lage des Unternehmens und damit auf seine Fähigkeit, Unternehmenswert zu schaffen, gilt es darzulegen. Über die finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken und Chancen auf kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte ist zu berichten.

Zu den Sustainability Matters zählen Unterthemen wie "Arbeitsbedingungen", "Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle" sowie "Sonstige arbeitsbezogene Rechte" (zB Kinderarbeit, Zwangsarbeit).

Beispiele für Berichtsgegenstände zu anderen arbeitsbezogenen Rechten sind:

  • Anzahl der eingegangenen Beschwerden,
  • Aufschlüsselung des Tarifsatzes für Arbeitnehmer pro Land,
  • Anteil der von Arbeitnehmervertretern auf Betriebsebene vertretenen eigenen Arbeitskräfte,
  • Anzahl schwerwiegender Menschenrechtsprobleme und Vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft,
  • die Anzahl der Datenschutzverletzungen, die Mitarbeiterdaten betreffen.

Wesentliche Angaben zum Nachhaltigkeitsmanagement (IRO-Management) umfassen:

  • Richtlinien in Bezug auf die eigene Belegschaft,
  • Prozesse zur Interaktion mit eigenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmervertretern,
  • Prozesse zur Behebung negativer Auswirkungen und Berichtswege für eigene Mitarbeiter, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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