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Eigenkapital: Ausgestaltungsformen und Aufgaben der Eigenfinanzierung

Prof. Dr. Reinhold Hölscher, Dr. Matthias Michael Nelde
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Einführung

Der Beitrag erläutert die Notwendigkeit von Eigenkapital für ein Unternehmen. Hierbei dient die Unterscheidung von Eigen- und Fremdkapital als Basis für die Darstellung unterschiedlicher Möglichkeiten der Eigenkapitalbeschaffung und der Funktionen des Eigenkapitals.

1 Bedeutung des Eigenkapitals und Abgrenzung zum Fremdkapital

Eigenkapital kann formal als Wert der Ansprüche der Kapitalgeber am Bilanzvermögen charakterisiert werden. Basis des Eigenkapitals eines Unternehmens sind die Einlagen der Unternehmenseigner. Aus dieser Beteiligung an einem Unternehmen entsteht eine (Mit-)Eigentümerstellung. Im Gegensatz zum Fremdkapital — bei dem keine Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens existiert — haftet der Eigenkapitalgeber mindestens in der Höhe seiner Einlage. Bei bestimmten Beteiligungsformen kann der Inhaber sogar mit seinem gesamten Privatvermögen unbegrenzt zur Haftung herangezogen werden.

Haftungs-/Beteiligungskapital

Das Eigenkapital kann auch als Haftungs- oder Beteiligungskapital bezeichnet werden. Während beim Fremdkapital ein fester und gewinn- bzw. verlustunabhängiger Zinsanspruch besteht, sind Eigenkapitalgeber in voller Höhe an Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt. Im Falle der Auflösung des Unternehmens haben Eigenkapitalgeber einen Quotenanspruch am Liquidationserlös, falls der Liquidationserlös größer als die Schulden des Unternehmens ist. Fremdkapitalgeber haben in diesem Fall einen Anspruch in Höhe der Gläubigerforderung.

Berechtigung zur Unternehmensleitung

Eigenkapitalgeber sind in der Regel zur Unternehmensleitung berechtigt und stellen ihr Kapital zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Die Fremdkapitalgeber sind grundsätzlich von der Unternehmensleitung ausgeschlossen, teilweise besteht allerdings eine faktische Möglichkeit zur Einflussnahme (z. B. Banken im Rahmen von Kreditverhandlungen).

Fristigkeit

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