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Tonerstaub: Risiken und Schutzmaßnahmen im Büro

Bettina Brucker
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Zusammenfassung

 
Überblick

Husten am Arbeitsplatz oder brennende Augen am Schreibtisch: Laserdrucker, -kopierer und Multifunktionsgeräte können unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtraktes und der Rachenschleimhaut hervorrufen. Laut einer Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind Beeinträchtigungen durch Feinstaub-Emissionen aus Bürogeräten zwar nicht generell auszuschließen, schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind aber nicht zu erwarten.

Bei der Bewertung des BfR im Jahr 2008 ging es um Feinstaub allgemein und nur bis zu einer recht einfach messbaren Partikelgröße. Kritische Stimmen sagen, dass Risiko sei – im wahrsten Sinne des Wortes – viel kleiner. Gemeint sind Tonerstaubpartikel in Nanogröße. Diese stehen u. a. im Verdacht, ähnlich Trojanern über die Lunge ins Blut zu gelangen. Um die gesundheitlichen Risiken durch Toner zu belegen fanden in Deutschland und anderen Ländern vor allem bis 2018 wissenschaftliche Studien statt.

Dieser Beitrag gibt u. a. einen Überblick über die Inhaltsstoffe von Toner, mögliche Gesundheitsgefahren und nennt Präventionsmöglichkeiten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büoarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung" konkretisiert u. a. die sicherheitstechnischen und arbeitsorganisatorischen Aspekte im Umgang mit Toner.

Angaben über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen finden sich gemäß EG-Verordnung Nr. 1272/2008 in den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller. 2023 wurde die delegierte Verordnung (EU) 2023/707 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen veröffentlicht. Die neuen Gefahrenk...

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