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Mobile Arbeit / Zusammenfassung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Begriff

Elektronische Kommunikationssysteme ermöglichen es vielen Beschäftigten, von vielen verschiedenen Orten aus mit Kunden, Geschäftspartnern und dem eigenen Unternehmen in Kontakt und im Datenaustausch zu sein. Damit können in vielen Berufsfeldern und Branchen wesentliche Arbeitsaufgaben auch außerhalb der Unternehmensräume erbracht werden. Dafür hat sich der Begriff Mobile Arbeit etabliert. Er umfasst sowohl die Arbeit von zu Hause aus (soweit sie nicht unter den in der aktuellen Arbeitsstättenverordnung definierten Begriff Telearbeit fällt), als auch die Arbeit beim Kunden oder unterwegs (z. B. in Bahn, Flugzeug oder Hotelzimmer). Bei Beschäftigten im Angestelltenverhältnis oder anderweitig abhängig Beschäftigten stellt sich so die Frage, wie weit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Versicherungsschutz bei mobiler Arbeit gehen und welche Arbeitsschutzmaßnahmen konkret erforderlich werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Mobile Arbeit ist Bestandteil der Arbeitsleistung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsvertrags erbringt. Das gilt solange, wie der Arbeitgeber mobile Arbeit nicht ausdrücklich ausschließt bzw. schon dadurch, dass er die auf diese Weise erbrachte Arbeitsleistung annimmt. Entsprechend gelten damit grundsätzlich auch alle Arbeitsschutzgesetze, z. B. das Arbeitsschutzgesetz mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Gefährdungsbeurteilung sowie das Arbeitszeitgesetz. Da diese den Begriff Mobile Arbeit allerdings nicht kennen bzw. z. T. deutlich älter sind als das gesamte Phänomen mobilen Arbeitens im jetzigen Sinne, besteht hier ein gewisser Auslegungsbedarf, der noch kaum rechtsverbindlich ausgefüllt ist. Eine hochrangige konkrete Rechtsgrundlage für Arbeitsschutzanforderungen bei mobiler Arbeit gibt es bishe...

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