Abb. 1: Höchstzulässige Durchbiegung der tragenden Elemente von Lagereinrichtungen und -geräten

Abb. 2a

QE = anteiliges Eigengewicht der Lagereinrichtung
QF =

Fachlast + anteil. Eigengewicht der Lagereinrichtung

(im Schwerpunkt der Aufstandsfläche)
H = Horizontalkraft = 1/200 der Gewichtskraft aus QF
HZ = zusätzliche Horizontalkraft = mindestens 50 N

Beispiel:

QE = 6 kg
QF =

60 kg + 6 kg = 66 kg

66 kg erzeugen eine Gewichtskraft von
GF = 9,81 m/s² × 66 kg ≈ 10 m/s² × 66 kg = 660 N
H = 660 N / 200 = 3,3 N
HZ = mindestens 50 N

Abb. 2b

QE = anteiliges Eigengewicht der Lagereinrichtung
QF =

Fachlast + anteil. Eigengewicht der Lagereinrichtung

(im Schwerpunkt der Aufstandsfläche)
H = Horizontalkraft = 1/200 der Gewichtskraft aus QF
HZ = zusätzliche Horizontalkraft = mindestens 50 N

Beispiel:

QE = 6 kg
QF =

60 kg + 6 kg = 66 kg

66 kg erzeugen eine Gewichtskraft von
GF = 9,81 m/s² × 66 kg ≈ 10 m/s² × 66 kg = 660 N
H = 660 N / 200 = 3,3 N
HZ = mindestens 50 N

Abb. 3a

QE = anteiliges Eigengewicht der Lagereinrichtung
QF =

Fachlast + anteil. Eigengewicht der Lagereinrichtung

(im Schwerpunkt der Aufstandsfläche)
H = Horizontalkraft = 1/200 der Gewichtskraft aus QF
HZ = zusätzliche Horizontalkraft = mindestens 350 N

Beispiel:

QE = 40 kg
QF =

3000 kg + 40 kg = 3040 kg

3040 kg erzeugen eine Gewichtskraft von
GF = 9,81 m/s² × 3040 kg ≈ 10 m/s² × 3040 kg = 30400 N
H = 30400 N / 200 = 152 N
HZ = mindestens 350 N

Abb. 3b

QE = anteiliges Eigengewicht der Lagereinrichtung
QF =

Fachlast + anteil. Eigengewicht der Lagereinrichtung

(im Schwerpunkt der Aufstandsfläche)
H = Horizontalkraft = 1/200 der Gewichtskraft aus QF
HZ = zusätzliche Horizontalkraft = mindestens 350 N

Beispiel:

QE = 40 kg
QF =

3000 kg + 40 kg = 3040 kg

3040 kg erzeugen eine Gewichtskraft von
GF = 9,81 m/s² × 3040 kg ≈ 10 m/s² × 3040 kg = 30400 N
H = 30400 N / 200 = 152 N
HZ = mindestens 350 N

Abb. 4: Verhältnis von Schranktiefe zu Schrankhöhe

Abb. 5: Mindestgangbreiten bei Regalen, die nur von Hand be- und entladen werden

Abb. 6: Beispiel für Einsatz und Gestaltung von Tiefenauflagen

Abb. 7: Beispiel einer Sicherung gegen seitliches Herabfallen der Ladeeinheiten

Abb. 9a: 4 Fächer = Feld eines Einfachregals

Abb. 9b: 8 Fächer = Feld eines Doppelregals

Abb. 10: Beispiel für die Ausführung von Kragarmregalen

Abb. 11: Beispiel eines eingezogenen Abstellplatzes

Abb. 12: Verhältnis Radachsenabstand zu Höhe der obersten Ablage bei verfahrbaren Regalen und Schränken

Abb. 13: Wandabstände verfahrbarer Regale und Schränke

Abb. 14: Sicherung durch Schaltleisten oder Lichtschranken

Abb. 15: Beispiel einer Seilzugsicherung bei geschlossenem Steuerstromkreis

Abb. 16: Sicherung durch Freigabeschalter

Abb. 17: Schrank mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen

Abb. 18: Schäden oder Mängel an Flachpaletten nach UIC 435-4 VE

NICHT GEBRAUCHSFÄHIG sind Flachpaletten, wenn

1 ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist,
2 mehr als zwei Bodenrand-, Deckrandbretter oder ein Querbrett so abgesplittert sind, dass je Brett mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist,
3 ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist,
4 die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind,
5

offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (zu dünne, zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze)

oder

6 der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze).

Abb. 19: Schäden oder Mängel an Boxpaletten nach UIC 435-4 VE

NICHT GEBRAUCHSFÄHIG sind Boxpaletten, wenn

1 der Steilwinkelaufsatz oder Ecksäulen verformt sind,
2 die Vorderwandklappen unbeweglich oder so verformt sind, dass sie nicht mehr geschlossen werden können, bzw. wenn Klappverschlüsse nicht mehr funktionsfähig sind,
3 der Bodenrahmen oder die Füße so verbogen sind, dass die Boxpalette nicht mehr gleichmäßig auf den vier Füßen steht oder nicht mehr ohne Gefahr gestapelt werden kann,
4 die Rundstahlgitter gerissen sind, so dass die Drahtenden nach innen oder nach außen ragen (eine Masche pro Wand darf fehlen),
5

ein Brett fehlt oder gebrochen ist

oder

6 die wesentlichen Kennzeichen fehlen oder unleserlich sind.

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