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Asbest

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Begriff

Asbest ist ein natürlich vorkommendes, kristallines mineralisches Silikat mit Faserstruktur. Asbestfasern sind Fasern, die nach ihrer chemischen Zusammensetzung den 6 Asbestmineralen zuzuordnen sind und die Abmessungen nach WHO aufweisen, nämlich eine Länge > 0,005 mm, einen Durchmesser < 0,003 mm und ein Verhältnis von Länge zu Durchmesser > 3:1. Jahrzehntelang wurden Asbest oder asbesthaltige Stoffe gegen Hitzeeinwirkung eingesetzt, z. B. im Brandschutz. Asbest kann unter bestimmten Voraussetzungen über die Atemwege zu Krebserkrankungen bzw. zu einer sog. Asbestose führen (Asbeststaublungenerkrankung). Diese Erkenntnisse sind heute wissenschaftlich belegt. Asbest wurde daher als stark gefährdend und krebserregend Kategorie 1A eingestuft, Asbestose ist als Berufskrankheit anerkannt. In Deutschland darf Asbest seit 1993 – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden. In der EU gilt dieses Verbot seit 2005. Der Umgang mit Asbest ist detailliert geregelt, insbesondere bei der Entsorgung oder Sanierung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Folgende Vorschriften sind grundlegend:

  • Gefahrstoffverordnung
  • TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen"
  • TRGS 519 "Asbest: Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten"
  • Landesbauordnungen
  • Asbest-Richtlinien als Technische Baubestimmungen

1 Herkunft und Zusammensetzung

Asbesthaltige mineralische Rohstoffe werden im Über- oder Untertagebau abgebaut, u. a. als Schotter oder Split. Bei Vorkommen in Deutschland kann davon ausgegangen werden, dass der Massengehalt an Asbest weniger als 0,1 % beträgt. Sie unterliegen damit nicht den Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen nach § 11 GefStoffV. Für asbesthaltige mineralische Rohs...

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