Eine Notfallplanung beschreibt Maßnahmen, die je nach Ereignis ergriffen werden sollen. Das Ereignis kann z. B. ein Arbeitsunfall, ein Brand, eine Explosion, ein Gasaustritt, das Auslaufen von Chemikalien, Energieausfall, Sturmschäden, Wasserschäden/Hochwasser oder Sabotage sein. Grundsätzlich kann als Notfall jedes Ereignis bezeichnet werden, bei dem es zu Schädigung von Personen, Sachwerten oder der Umwelt kommt.

Bei Anlagen nach der Störfall-Verordnung sind Notfallmaßnahmen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgeschrieben.

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