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Tritte: Bauarten, Einsatz und Prüfung / 3 Bauliche Hinweise, Kennzeichnung

Dipl.-Ing. (FH) Petra Liebsch
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Tritte müssen ausreichend tragfähig und standsicher sein. Die Grundätze der Konstruktion von Tritten haben Niederschlag in der Norm EN 14183 gefunden. Diese Norm enthält konkrete Angaben über:

  • geeignete Werkstoffe,
  • Maße und Abmessungen,
  • geeignete Verbindungsmittel,
  • Lastannahmen einschließlich Sicherheitszahlen für Festigkeitsberechnungen und gegen Wegrutschen des Trittes,
  • Prüfverfahren,
  • Gebrauchsanleitungen.

In Tab. 1 sind die wesentlichen Konstruktionsmerkmale für Tritte zusammengestellt.

 
Merkmal Regel/Anforderung
Werkstoffe für tragende Bauteile (Holme, Stufen etc.) Holz[1], Stahl, Aluminium, Kunststoff
Werkstoffe für Rutschsicherungen Gummi, Weich-PVC o. Ä.
Mindestwanddicken
  • Stahl: 0,9 mm
  • Aluminium: 1,2 mm
  • Kunststoff[2]: 2,0 mm
Größe der oberen Standfläche (Tiefe × Breite)
  • Leitertritt, Treppentritt, Tritthocker: mind. 200 mm × 300 mm
  • tonnenförmiger Tritt (Rolltritt): Flächengröße mind. 600 cm2, sodass ein Quadrat von 200 mm x 200 mm Platz findet
Stufentiefe
  • Leitertritt, Tritthocker: mind. 80 mm
  • Treppentritt: mind. 150 mm
Senkrechter Stufenabstand max. 250 mm gleich; bei einstufigen Tritten bis 300 mm akzeptiert
Höhen
  • Leitertritt, Treppentritt, Tritthocker: max. 1.000 mm
  • tonnenförmiger Tritt (Rolltritt): max. 500 mm
Reibzahl für Rutschsicherung mind. 0,2
Prüfkraft für Stufen sowie Standfläche 2.600 N (etwa 260 kg)

Tab. 1: Wesentliche Konstruktionsmerkmale für Tritte nach EN 14183

Bei der Verwendung tragender Bauteile aus Kunststoff ist der Hersteller verpflichtet, diese einer Alterungs- und Temperatureinflussprüfung unterziehen zu lassen. Der Nachweis hierzu sollte in Anlehnung an EN 131-2:2017, 5.16 durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Tritte, die in praller Sonne gelagert bzw. benutzt werden, auch noch nach Jahren eine ausreichende Festigkeit u...

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