Tritte zählen zu häufig verwendeten Aufstiegen auch im gewerblichen Bereich. Mit Blick auf ihre unterschiedlichen Einsatzgebiete bietet der Handel Tritte verschiedener Bauarten und Stabilitätsniveaus an. Tritte sind einfache Arbeitsmittel, die ohne großen Aufwand vom Benutzer sachgerecht gehandhabt werden können. Sie werden verwendet, wenn ohne großen materiellen und finanziellen Aufwand vorübergehend und für kurze Zeit ein höher gelegener Arbeitsplatz eingerichtet werden soll. Die obere Standfläche von Tritten kann je nach Bauart auch als Sitzfläche genutzt werden.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Leitern und Tritten besteht in der geringen Höhe der oberen Standfläche des Trittes von max. 1 m. Die von einem Tritt erreichbare Arbeitshöhe beträgt damit etwa 2,5 m, die Reichhöhe etwa 3 m. Wegen der geringen Höhe ist die Verwendung eines Trittes gegenüber einer Leiter begrenzt. Der Tritt dient im Unterschied zur Leiter, die auch als Verkehrsweg verwendet wird, ausschließlich als Arbeitsplatz. Bevorzugt verwendet werden Tritte zur Durchführung von Arbeiten geringen Umfangs z. B. an Regalen, für handwerkliche Wartungsarbeiten bis hin zur Betätigung von Steuereinrichtungen an Maschinen.

Unfälle mit Tritten werden fast ausschließlich durch Fehlverhalten des Benutzers verursacht.

Unfälle durch konstruktiv bedingtes Versagen von Tritten oder Trittbauteilen sind nicht bekannt, sind jedoch bei besonders einfach konstruierten Tritten nie auszuschließen. Besonders die Begrenzung der Aufstiegshöhe zur oberen Standfläche von Tritten und damit die Begrenzung der Absturzhöhe tragen wesentlich zu einem begrenzten Unfallgeschehen mit Tritten bei.

Die Norm EN 14183 "Tritte" enthält wesentliche Bestimmungen für die Herstellung von Tritten. Die in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthaltenen Vorschriften zur Auswahl, Benutzung und Prüfung für Leitern im Unternehmen können sinngemäß auch auf Tritte angewendet werden. Die Produktnorm EN 14183 stellt die bewährte Basis zur Erfüllung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) dar, nur "sichere Produkte" auf den Markt zu bringen, und wird somit von Herstellern und "Inverkehrbringern" von Tritten fast ausschließlich angewendet. Sonderkonstruktionen, abweichend von dieser Norm, mit gleichem oder höherem Sicherheitsniveau sind jedoch möglich.

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