Zusammenfassung

 
Begriff

Stetigförderer gehören zu den innerbetrieblichen Transportsystemen. Sie eignen sich für den Transport großer Materialmengen oder kontinuierlich benötigter Materialien auf festgelegten Strecken. Sie sind stetig (ständig) in Bewegung. Auch getaktete Montagebänder werden zu den Stetigförderern gezählt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Stetigförderer sind einfache Maschinen nach EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und müssen, da sie meist einzeln in Verkehr gebracht werden, den Mindestanforderungen an Sicherheit und Kennzeichnung von Maschinen genügen.

Sicherheitshinweise zum Betreiben von Stetigförderern geben Kap. 2.9 DGUV-R 100-500 und die DIN EN 619:2022-07.

1 Was sind Stetigförderer?

Stetigförderer gehören zu den innerbetrieblichen Transportsystemen. Sie eignen sich für den Transport großer Materialmengen oder kontinuierlich benötigter Materialien auf festgelegten Strecken. Sie sind stetig (ständig) in Bewegung. Auch getaktete Montagebänder werden zu den Stetigförderern gezählt.

Stetigförderer haben oft eine einfache Bauart. Sie lassen sich leicht automatisieren, sind jedoch oft recht unflexibel hinsichtlich der fest vorgegebenen Transportstrecke sowie einer nicht erweiterbaren Transportkapazität.

Stetigförderer lassen sich in folgende Gruppen unterteilen:

  • Mechanische Förderer

    • Rollenförderer mit Antrieb
    • Schwingförderer
    • Kreisförderer
    • Umlaufförderer (Paternoster)
    • Bandförderer
    • Zellenradschleusen
    • Becherwerke
    • Kettenförderer
  • Schwerkraftförderer

    • Rutschen
    • Rollen- und Kugelbahnen ohne Antrieb
  • Strömungsförderer

    • pneumatische Förderung (Transportgebläse für Schüttgut, Rohrpostanlage)
    • hydraulische Förderung (Pipeline)

2 Anforderungen an Stetigförderer

Steigförderer sind einfache Anlagen, für die generell die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie gelten.

Da Stetigförderer meist einzeln in Verkehr gebracht werden, müssen sie entsprechend der Mindestanforderungen der Maschinenrichtlinie ausgestattet sein. D. h. insbesondere, dass

  • an diesen Anlagen ein Typenschild vorhanden sein muss und
  • sie mit einer Konformitätserklärung und mit einer Betriebsanleitung ausgeliefert werden müssen.

Sämtliche Gefahrstellen, insbesondere Einzugstellen (Auflaufstellen), müssen durch feststehende trennende Sicherheitseinrichtungen (Schutzabdeckungen, Füllstücke) gesichert sein.

An der Anlage muss mind. ein Not-Aus-Schalter vorhanden sein, sofern Gefahr bringende Bewegungen durch Antriebe erzeugt werden. Bei Stetigförderern, die von einer Schaltstelle aus nicht überblickt werden können, darf ein Wiedereinschalten ohne Entriegelung an Ort und Stelle nicht möglich sein.

Wege für den allgemeinen Verkehr im Bereich des Stetigförderers müssen einer Reihe von Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Mitfahren von Personen auf Stetigförderern ist i. d. R. verboten.

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