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Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen / 1 Freischalten

Dipl.-Ing. Matthias Glawe
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Das Freischalten ist in der Elektrotechnik das allseitige Ausschalten oder Abtrennen einer elektrischen Anlage oder eines Teils der elektrischen Anlage von allen nicht geerdeten Leitern. Das Trennen der jeweiligen Leitung erfolgt allpolig und allseitig.

Das Freischalten elektrischer Anlagen und Betriebsmittel kann z. B. erfolgen durch:

  • Betätigen von Hauptschaltern,
  • fachgerechtes Entfernen von Sicherungen,
  • Ziehen von Steckverbindungen.
 
Achtung

Der Zustand der Spannungsfreiheit ist keine Bestätigung der vollzogenen Freischaltung

Eine festgestellte Spannungsfreiheit bietet nicht die Gewähr dafür, dass die elektrische Anlage für die Dauer der auszuführenden Arbeiten wirksam allseitig und allpolig ausgeschaltet oder abgetrennt wurde.

In den Fällen, in denen die aufsichtführende oder die allein arbeitende Person nicht selbst freischaltet, sondern eine Freischaltung z. B. über eine Leitwarte erfolgt, müssen organisatorische Regelungen zur Gewährleistung der Sicherheit getroffen werden.

Unter der Angabe von Name, Dienststelle bzw. Betrieb ist der Vollzug der Freischaltung dem Aufsichtsführenden bzw. Arbeitenden schriftlich, fernschriftlich (elektronisch), telefonisch oder mündlich zu melden. Von ihnen werden mündliche oder telefonische Meldungen gegenüber der freischaltenden Stelle wiederholt. Anschließend muss die Gegenbestätigung der Freischaltung abgewartet werden. Unzulässig ist das Arbeiten an elektrischen Anlagen auf Grundlage einer gegenseitigen Verabredung auf einen Freischaltzeitpunkt bei gleichzeitigem Verzicht auf die erforderlichen Meldungen.

 
Wichtig

Freischaltung von Beleuchtungsanlagen

Bei elektrischen Beleuchtungsanlagen unterbricht der Installationsschalter nur einen Leiter. Bei Arbeiten an diesen elektrischen Anlagen ist der Leitungsschutzschalter auszuschalten, die ...

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