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Hausmeister (Professiogramm) / Zusammenfassung

Prof. Dr.-Ing. habil. Manfred Rentzsch
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Überblick

Hausmeister betreuen private und öffentliche Gebäude, in denen sich Wohnungen, Geschäfte, Behörden, Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen verschiedenster Art befinden. Mit ihren handwerklichen Fähigkeiten übernehmen sie kleinere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an haustechnischen Anlagen, sorgen für Ordnung und Sauberkeit in den Gebäuden sowie im dazugehörigen Gelände, organisieren und überwachen deren regelmäßige Reinigung. Sie sind verantwortlich für Reinigung und Pflege von Wegen und Grünflächen sowie für das Durchführen von Sommer- und Winterdienstarbeiten. In diesem Zusammenhang ist auf die Verfügbarkeit entsprechender sicherheitstechnisch geprüfter Arbeitsmittel und Geräte zu achten. Mit einer Weiterbildung an einer Fachschule können sie sich zum Haustechniker qualifizieren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
  • Chemikaliengesetz (ChemG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"
  • ASR A1.7 "Türen und Tore"
  • ASR A1.8 "Verkehrswege"
  • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
  • ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindungen"
  • ASR A3.6 "Lüftung"
  • ASR A3.7 "Lärm"

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