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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch Int ... / 4.3 Erfolg und Wirksamkeit

Dipl.-Psych. Julia Scharnhorst, Manfred Nedler
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Für den ersten Einsatz des Interviewverfahrens empfiehlt sich die Verabredung eines Pilotprojektes in einem Arbeitsbereich von 30 bis 100 Beschäftigten. Nur auf diese Weise können sich die betrieblichen Entscheider ein genaues Urteil über die Qualität dieser Vorgehensweise bilden sowie etwaige "Stolpersteine" identifizieren. Anhand eines ersten Ergebnisses lässt sich dann auch abschätzen, wie viel Zeit die anschließende Beratung sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen erfordern.

Für die Akzeptanz des Verfahrens ist durchgängig auf Transparenz für alle Beteiligten und Beschäftigten zu achten. Ergebnisse sind zeitnah zu präsentieren. Erste Maßnahmen sollten schnell erfolgen. Dafür finden sich immer geeignete Ansatzpunkte.

Die Wirksamkeitskontrolle ist alles andere als trivial. Unternehmen sind komplexe soziale Systeme und es ist niemals mit letzter Sicherheit möglich, bestimmte Veränderungen auf spezifische Maßnahmen zurückzuführen. Im Rahmen der Entwicklung von Maßnahmen kann jedoch eine Prüfroutine vereinbart werden, welche mit möglichst großer Plausibilität Hinweise auf den Erfolg oder Misserfolg liefert. Wie beim Interviewverfahren ist jeweils zu prüfen, welche objektiven Daten eine Aussagekraft besitzen und wie sich verschiedene Ansichten und Meinungen zu einem stimmigen Gesamtbild fügen.

 
Wichtig

Wirksamkeitskontrolle vorgeschrieben

Im Arbeitsschutzgesetz wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu überprüfen ist. Falls sie nicht den erwünschten Effekt erzielen, müssen sie angepasst werden. Daher sollten schon vorab Zielgrößen festgelegt werden, anhand derer sich die Wirksamkeit überprüfen und messen lässt. Das kann z. B. durch die Wiederholung der Befragung mit Fragebögen oder Interviews geschehen. Voraussetzung für eine gesetzesk...

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