Zusammenfassung

 
Überblick

Der Gärtner kultiviert, erhält und züchtet Pflanzen in Nutz- bzw. Ziergärten. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gehört der Gartenbau zur Landwirtschaft. Nach heutigem sprachlichen Verständnis werden Gärtner als Personen bezeichnet, die im Berufsfeld Agrarwirtschaft und dort im Gartenbau tätig sind. Auch die Hobby- bzw. Kleingärtner, die ihre Gärten zur eigenen Versorgung mit Obst und Gemüse kultivieren, führen diese Berufsbezeichnung. Im Zusammenhang mit der beschlossenen Novellierung der Ausbildungsverordnung (GärtnAusbV) soll neben den vorhandenen 7 Fachrichtungen (Gemüsebau, Obstbau, Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Baumschule,Stauden und Friedhofsgärtnerei) eine weitere mit dem Einzelhandel hinzukommen. Weiterhin gewinnen Bereiche wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Arbeits- und Umweltschutz, ökologische Anbauformen, Pflanzenschutz und Düngemaßnahmen stärker an Bedeutung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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