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Festlegen der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz / 1 Wer ist für den betrieblichen Arbeitsschutz zuständig?

Dr. Albert Ritter
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In einem Unternehmen sind viele Personen mit dem Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (kurz Arbeitsschutz) beschäftigt. Das beginnt beim Unternehmer/Arbeitgeber (im Folgenden kurz Unternehmer), geht über den Betriebsrat, die Führungskräfte, die Funktionsträger (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Ersthelfer, befähigte Personen, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer etc.) bis zu jedem eigenen und geliehenen Mitarbeiter sowie den Beschäftigten der Partner-/Fremdfirmen. Manchmal sind die genauen Zuständigkeiten dieser Personen nicht gleich bzw. nicht ersichtlich (weil nicht definiert). Teilweise kennen die Personen ihre Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung im Arbeitsschutz auch nicht. Die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz legen in Gesetzen (dem Arbeitsschutzgesetz sowie dem Arbeitssicherheitsgesetz), Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften fest, wer welche Aufgaben im Arbeitsschutz wahrzunehmen hat. Darüber hinaus existieren in vielen Unternehmen zusätzlich interne Vorgaben (z. B. betriebliche Grundsätze, Konzernrichtlinien oder Betriebsvereinbarungen) sowie spezielle Anforderungen von Kunden, Partnern, Versicherungen etc.

 
Wichtig

Zuständigkeiten unternehmensspezifisch festlegen (regeln und zuweisen)

Die Vielzahl der (möglichen) Anforderungen macht es erforderlich, unternehmensspezifisch die Zuständigkeiten für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes festzulegen.

Nehmen Sie dies im Arbeitsschutzmanagement vor! Alle AMS-Konzepte fordern direkt oder indirekt, wie SCC/SCP die Festlegung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz. Die DIN ISO 45.001 spricht in diesem Zusammenhang in Punkt 5.3 von der Regelung der Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in einem Unternehmen.

Dabei ist zu klären:

  • Wer hat welch...

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