Begriff

Unter dem Begriff Explosionstechnische Entkopplung versteht man ein Prinzip des konstruktiven (tertiären) Explosionsschutzes. Hierbei werden die Auswirkungen einer Explosion in Form von Explosionsdruck bzw. Flammen an der Ausbreitung gehindert und ein Durchschlag in andere Anlagenteile verhindert.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gemäß § 6 Abs. 4 GefStoffV muss der Arbeitgeber das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen ermitteln. Dies beinhaltet, die Möglichkeit einer Explosionsübertragung auf andere Anlagenteile zu prüfen. Die Anforderungen werden in der TRGS 724 (ersetzt TRBS 2152 Teil 4) konkretisiert. Für den Bereich Staubexplosionsschutz finden sich detaillierte Beispiele in der VDI 2263.

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