Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Epoxidharze

Dipl.-Biol. Bettina Huck
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Epoxidharze (EP) werden auch als Epoxyharze oder Ethoxylinharze bezeichnet. Aus der Reaktion von Epoxidharz, Härter und häufig weiteren Zusatzstoffen entsteht ein Duroplast oder "Epoxidharz-System". Sowohl das Harz, aus dem der Duroplast entsteht als auch der entstandene Duroplast, wird als Epoxidharz bezeichnet. Epoxidharze sind Kunstharze bzw. synthetische Harze. Naturharze werden dagegen von Pflanzen oder Tieren abgesondert und bestehen im Wesentlichen aus Harzsäuren. Bekannte Naturharze sind z. B. Baumharz oder Schellack. Kunstharze sind seit über 50 Jahren im industriellen Einsatz und haben Naturharze weitgehend ersetzt. Epoxidharze finden wegen ihrer hervorragenden Materialeigenschaften breite Anwendung. Gefährdungen ergeben sich aus den einzelnen Komponenten, aus denen das Epoxidharz-System entsteht. Sie können schädigende Wirkung auf Haut, Schleimhäute und Atemwege haben. Substitution ist nur in wenigen Fällen möglich.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Umgang mit Epoxidharzen ist i. W. geregelt in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" und TRBA/TRGS 406 "Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege". Ergänzende Hinweise liefert die DGUV-I 240-236 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze".

1 Chemische Grundlagen

Epoxidharz-Systeme bestehen i. d. R. aus:

  • Harz: eingesetzt werden Harze auf Basis von Bisphenol A (DGEBA) – dies ist das kommerziell wichtigste Harz – oder Bisphenol F (DGEBF);
  • Härter.

Häufig werden weitere Zusatzstoffe zugegeben, z. B. Reaktivverdünner. Reaktivverdünner senken die Viskosität und sind an der Quervernetzung beteiligt.

In Abhängigkeit von den ei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • DGUV Information 204-008: Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Anhang 4 (zu Anlage 2 Abschnitt 3) Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
    0
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe ... / Genehmigung
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3. TEIL 3: TABELLE ZUR HARMONISIERTEN EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG [Bis 31.05.2017: TEIL 3: HARMONISIERTE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG – TABELLEN]
    0
  • Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und ... / 3.7.3. Einstufungskriterien für Gemische
    0
  • Handbuch zum Thema Ganzkörper-Vibration / KAPITEL 4 GESUNDHEITSÜBERWACHUNG
    0
  • Handbuch zum Thema Hand-Arm-Vibration / H.3 Wissenschaftliche Veröffentlichungen
    0
  • Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Verfahren ... / 3.4.1 Widerstandsschweißen
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Arbeitsschutz Office Professional
Top-Themen
Downloads
Haufe Shop Arbeitsschutz
Produktempfehlung


Zum Thema Arbeitsschutz
Risiken vermeiden: Unterweisungen im Arbeitsschutz
Unterweisungen im Arbeitsschutz
Bild: Haufe Shop

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zum Arbeitsschutz zu unterweisen. Das Buch vermittelt das nötige Know-how, erklärt die erfolgreiche Durchführung, stellt Methoden und Medien vor und erläutert praxisrelevante Details.


Umgang mit kalthärtenden Epoxidharzen
Umgang mit kalthärtenden Epoxidharzen

Zusammenfassung Überblick Epoxidharze werden aufgrund ihrer technischen Eigenschaften vielseitig eingesetzt. Daher ist es in vielen Anwendungsbereichen nicht möglich, Epoxidharz-Produkte durch andere Produkte zu ersetzen. Das Problem beim Umgang mit ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Arbeitsschutz Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren