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DGUV Regel 114-615: Branche Güterkraftverkehr - Gütertra ... / 3.4.2 Manuelles Bewegen von Lasten

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Auch wenn häufig Ladegeräte, wie Gabelstapler, zur Verfügung stehen, kommt es vor, dass von Hand be- oder entladen wird. Das Heben und Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten stellt jedoch eine körperliche Belastung für Ihre Beschäftigten dar. Diese ist z. B. abhängig von den Lastgewichten, der Anzahl der Umsetzvorgänge sowie der Körperhaltung.

Abb. 70

Richtiges und falsches Heben

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Lastenhandhabungsverordnung (LastHandHabV)
  • DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-033 "Belastung für den Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), "Erweiterte Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg LMM-HHT-E"
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), "Erweiterte Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Ziehen und Schieben von Lasten LMM-ZS-E"
  • Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI):

    • "Handlungsanleitungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LASI LV 9)
    • "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" (LASI LV 29)
  • BG Verkehr, Animationsfilm "Heben und Tragen"

 

Gefährdungen

Beim manuellen Bewegen von Lasten können folgende Gefährdungen entstehen:

  • Quetschen insbesondere von Händen oder Füßen z. B. beim Ziehen und Schieben bzw. beim Umsetzen von Lasten
  • Stolpern/Rutschen/Stürzen - beim Umgang mit großen oder sperrigen Lasten
  • Stolpern/Rutschen/Stürzen - durch Verlust des Gleichgewichtes
  • Getroffen werden von Ladegütern beim Abstapeln
  • Schnitt- oder Stichverletzungen durch scharfkantige Ladungsteile
  • Überlas...

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