Auch wenn häufig Ladegeräte, wie Gabelstapler, zur Verfügung stehen, kommt es vor, dass von Hand be- oder entladen wird. Das Heben und Tragen, Ziehen und Schieben von Lasten stellt jedoch eine körperliche Belastung für Ihre Beschäftigten dar. Diese ist z. B. abhängig von den Lastgewichten, der Anzahl der Umsetzvorgänge sowie der Körperhaltung.

Abb. 70

Richtiges und falsches Heben

Rechtliche Grundlagen

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 208-033 "Belastung für den Rücken und Gelenke - was geht mich das an?"
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), "Erweiterte Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg LMM-HHT-E"
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), "Erweiterte Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Ziehen und Schieben von Lasten LMM-ZS-E"
  • Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI):

    • "Handlungsanleitungen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LASI LV 9)
    • "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" (LASI LV 29)
  • BG Verkehr, Animationsfilm "Heben und Tragen"

 

Gefährdungen

Beim manuellen Bewegen von Lasten können folgende Gefährdungen entstehen:

  • Quetschen insbesondere von Händen oder Füßen z. B. beim Ziehen und Schieben bzw. beim Umsetzen von Lasten
  • Stolpern/Rutschen/Stürzen - beim Umgang mit großen oder sperrigen Lasten
  • Stolpern/Rutschen/Stürzen - durch Verlust des Gleichgewichtes
  • Getroffen werden von Ladegütern beim Abstapeln
  • Schnitt- oder Stichverletzungen durch scharfkantige Ladungsteile
  • Überlastung des Muskel-Skelett-Systems, vor allem der Hals- und Lendenwirbelsäule, durch Lastenhandhabung mit

    • hoher Anzahl von Umsetzvorgängen bei niedrigen Lastgewichten
    • geringerer Anzahl von Umsetzvorgängen, aber höheren Lastgewichten
    • ungünstigen Körperhaltungen

Beurteilung der Gefährdungen durch Heben, Tragen, Ziehen und Schieben

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Gefährdungen, die sich aus der Handhabung schwerer Lasten in Abhängigkeit von Häufigkeit und Körperhaltung für Ihre Beschäftigten ergeben, zu beurteilen. Ein praxisgerechtes Verfahren stellt die sogenannte Leitmerkmalmethode (LMM) für Hebe- oder Tragetätigkeiten dar. Hierbei werden die Leitmerkmale, wie z. B. Zeit, Last, Haltung und Ausführungsbedingung, unterschiedlich gewichtet und daraus eine Punktsumme ermittelt. Diese stellt ein Maß für die Belastung dar. Aufgrund der Punktsumme können Tätigkeiten bestimmten Risikobereichen zugeordnet werden (Tabelle 5).

Aus dieser Gefährdungsabschätzung sind sofort Gestaltungsnotwendigkeiten für die Arbeit erkennbar. Dies können sein:

  • hoher Einfluss der Zeit am Punktwert: organisatorische Regelungen,
  • hoher Einfluss der Last am Punktwert: z. B. Einsatz von Hebehilfen, und
  • hoher Einfluss der Haltung am Punktwert: Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung, z. B. vermeiden von tiefem Beugen oder weitem Vorneigen bei gleichzeitigem Verdrehen des Oberkörpers.

Eine vergleichbare Methode gibt es auch zu Ziehen und Schieben.

Tabelle 5 Auszug aus der Leitmerkmalmethode zum Heben, Halten und Tragen der BAuA

Risiko Punktwert Belastungshöhe[1]
  1. Wahrscheinlichkeit körperlicher Überbeanspruchung
  2. Mögliche gesundheitliche Folgen
Maßnahmen
1 < 20 Punkte gering
  1. Körperliche Überbeanspruchung ist unwahrscheinlich
  2. Gesundheitsgefährdung nicht zu erwarten
Keine
2 20-< 50 Punkte mäßig erhöht
  1. Körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen möglich.
  2. Ermüdung, geringgradige Anpassungsbeschwerden, die in der Freizeit kompensiert werden können
Für vermindert belastbare Personen sind Maßnahmen zur Gestaltung und sonstige Präventionsmaßnahmen sinnvoll.
3 50-< 100 Punkte wesentlich erhöht
  1. Körperliche Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich
  2. Beschwerden (Schmerzen) ggf. mit Funktionsstörungen, meistens reversibel, ohne morphologische Manifestation
Maßnahmen zur Gestaltung und sonstige Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen.
4 ≥ 100 Punkte hoch
  1. Körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich.
  2. Stärker ausgeprägte Beschwerden und/oder Funktionsstörungen, Strukturschäden mit Krankheitswert
Maßnahmen zur Gestaltung sind erforderlich. Sonstige Präventionsmaßnahmen sind zu prüfen.

 

Maßnahmen

Prüfen Sie zunächst, ob es unbedingt notwendig ist, Lasten von Hand zu bewegen. Ist dies unvermeidbar, treffen Sie in Abhängigkeit von Ihrer Gefährdungsbeurteilung z. B. folgende Maßnahmen:

  • Stellen Sie geeignete Hilfsmittel, wie z. B. Sackkarre, Hubwagen oder Tragegurte, zur Verfügung.
  • Achten Sie darauf, dass schwere oder sperrige Güter immer von mehreren Personen gehoben und getragen werden. Organisieren Sie gegebenenfalls Hilfe vor Ort.
  • Stellen Sie Ihren Beschäftigten die notwendige geeignete persönliche Schutzausrüstung, wie Sich...

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