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DGUV Grundsatz 301-005: Qualifizierung und Beauftragung ... / 5.2.1 Praktische Qualifizierung für Bagger

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Allgemeine Qualifikationen

  • Inbetriebnahme
  • Sicherer Zu- und Abgang zum/vom Fahrerstand
  • Wechsel der Arbeitsausrüstung mit hydraulischer Schnellwechseleinrichtung (mindestens ein hydraulisch betriebenes Anbaugerät)
  • Anlegen eines Kanalgrabens:

    • Abmessungen (l x b x t) = 4,0 m x 0,6 m x 0,6 m
    • Böschungswinkel: 45°
    • Erstellung eines waagerechten Planums der Grabensohle
  • Verfüllung des Grabens
  • Außerbetriebnahme des Baggers

Während der Herstellung des Kanalgrabens sind insbesondere die folgenden Aspekte zu vermitteln:

  • bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
  • Beachtung des Gefahrenbereichs der Maschine
  • Positionierung der Maschine und Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Böschungskanten
  • Einhaltung eines lastfreien Schutzstreifens (mind. 0,6 m) zwischen dem Kanalgraben und der Aushubablagefläche

Beispiele von Qualifikationen für Mobilbagger:

Variante 1: "Baustellenfahrt" (mit Hebezeugbetrieb) und "Straßenfahrt"

Mit dem Mobilbagger soll ein S-förmiger Parcours (Länge mind. 20 m, Breite: Spurbreite plus ca. 1 m) zweimal durchfahren werden: Zuerst als "Baustellenfahrt" im Hebezeugbetrieb mit angeschlagener Last, danach als "Straßenfahrt" im öffentlichen Verkehrsraum.

Der Bagger steht zu Beginn in der "Parkposition" und muss zuerst in die "Lastaufnahmeposition" gefahren werden; dabei wird durch Begrenzungen mehrmaliges Rangieren und Rückwärtsfahren des Baggers erzwungen. Die "Lastaufnahmeposition" ist so gewählt, dass der Abstand zwischen Bagger und aufzunehmender Last größer ist als in der Fahrposition.

Am Ende der Hinfahrt durch den Parcours wird die Last an vorgeschriebener Stelle abgesetzt. Nach Vorbereitung zur Straßenfahrt wird der Parcours ein zweites Mal durchfahren. Der Bagger wird an der Parkposition abgestellt und außer Betrieb genommen.

Zeitanspruch: ca. 30 Minuten

Abb. 1 Beispie...

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