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Brandschutz in Schulen / 3.4 Evakuierungsübung

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Evakuierungsübungen (Alarmproben, Alarmübungen, Notfallübungen) sind in allen verfügbaren Ländererlassen bzw. Verwaltungsvorschriften gefordert, entweder halbjährlich oder jährlich. Dabei ist im Einzelfall oft vorgeschrieben, dass z. B. die erste Übung in einer bestimmten Frist nach Schuljahresbeginn, nach erfolgter Unterweisung und/oder angekündigt erfolgen muss, die zweite im zweiten Halbjahr unangekündigt usw. Manchmal ist festgelegt, dass die Feuerwehr zu solchen Übungen eingeladen werden bzw. jährlich daran teilnehmen muss.

 
Wichtig

Evakuierungsübungen ernst nehmen

Wesentlich ist, dass solche Übungen von allen Beteiligten trotz der über die Jahre eintretenden Routine ernst genommen werden. Wenn aus welcher Motivation auch immer Beschäftigte oder Schüler Alarmproben ins Lächerliche ziehen oder ignorieren, ist das nicht nur ein Ärgernis, sondern zieht die echte Gefahr nach sich, dass im Notfall nicht entsprechend reagiert wird.

Alarmproben sollten ruhig und zügig durchgeführt werden und ein definiertes Ziel haben (Einhaltung einer Zeitvorgabe und Feststellung der Vollständigkeit auf dem Sammelplatz). Hilfeleistung für Beeinträchtigte (z. B. Geh-, Hör-, Sehbehinderte) muss im Vorfeld abgestimmt werden.

Auch wenn das Ziel im Einzelfall nicht erreicht wurde, sollte die Übung nach einer vorher festgesetzten Frist (z. B. 10 min) beendet werden und bei einem Nachgespräch geklärt werden, wo evtl. Probleme bestanden haben, die abzustellen sind.

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