Überblick

Baugeräteführer sind in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau und Spezialtiefbau tätig. Sie bedienen stationäre bzw. mobile Baumaschinen mit verschiedenen Arbeitsfunktionen, wie Heben und Transportieren von Lasten (Krane), Aushub und Verladen von Erdmassen (Bagger), Schürfen und Planieren von Böden (Planierraupen, Straßenhobel, Schürfkübelwagen), Aufnehmen, Tranportieren und Verladen von Erdmassen (Frontlader). Mithilfe von Zusatzgeräten ist auch das Verdichten von Böden bzw. das Einbringen von Bohrungen in Böden möglich. Neben den genannten diversen Arbeitsfunktionen umfasst das Bedienen der Baumaschinen auch das Fahren von A nach B. Auch aus dem Verleih von Baumaschinen, verbunden mit kurzzeitigen Baustellen, in Steinbrüchen und beim Recyclen von entnommenen Straßendecken sowie anderen Betonelementen, ergeben sich Betätigungsfelder für Baugeräteführer.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

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