Baugeräteführer sind in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau und Spezialtiefbau tätig. Sie bedienen stationäre bzw. mobile Baumaschinen mit verschiedenen Arbeitsfunktionen, wie Heben und Transportieren von Lasten (Krane), Aushub und Verladen von Erdmassen (Bagger), Schürfen und Planieren von Böden (Planierraupen, Straßenhobel, Schürfkübelwagen), Aufnehmen, Tranportieren und Verladen von Erdmassen (Frontlader). Mithilfe von Zusatzgeräten ist auch das Verdichten von Böden bzw. das Einbringen von Bohrungen in Böden möglich. Neben den genannten diversen Arbeitsfunktionen umfasst das Bedienen der Baumaschinen auch das Fahren von A nach B. Auch aus dem Verleih von Baumaschinen, verbunden mit kurzzeitigen Baustellen, in Steinbrüchen und beim Recyclen von entnommenen Straßendecken sowie anderen Betonelementen, ergeben sich Betätigungsfelder für Baugeräteführer.[1]
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Chemikaliengesetz (ChemG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Baustellensicherheits-Richtlinie (92/57/EWG)
- Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Maschinenverordnung (9. ProdSV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- 2006/42/EG Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Maschinenrichtlinie)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Berufskrankheitenverordnung (BKV)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
- ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
- ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
- ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
- ASR A3.6 "Lüftung"
- ASR A3.7 "Lärm"
- TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Gefahrstoffen"
- TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Gefahrstoffen"
- TRBS 1201 "Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
- TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte Personen"
- TRBS 2111 Teil 1 "Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel"
- TRBS 2121 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen"
- TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten"
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern"
- TRGS 400 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
- TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung"
- TRGS 500 "Schutzmaßnahmen"
- TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen"
- TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten"
- TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren"
- TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 720 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines"
- TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung"
- TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische"
- TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- TRGS 903 "Biologische Grenzwerte (BGW)"
- TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungsgefährdender Stoffe"
- TRLV Lärm Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Lärm
- TRLV Lärm Teil 3: Lärmschutzmaßnahmen
- TRLV Vibrationen Teil 1: Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen
- TRLV Vibrationen Teil 3: Vibrationsschutzmaßnahmen
- DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
- DGUV-V 52 "Krane"
- DGUV-V 70 "Fahrzeuge"
- DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
- DGUV-R 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
- DGUV-R 101-003 "Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen"
- DGUV-R 101-004 "Kontaminierte Bereiche"
- DGUV-R 101-007 "Sicherheitsregeln für Bauarbeiten unter Tage"
- DGUV-R 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau"
- DGUV-R 101-604 "Branche Tiefbau"
- DGUV-R 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr"
- DGUV-R 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte"
- DGUV-R 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen"
- DGUV-R 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung"
- DGUV-R 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz"
- DGUV-R 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
- DGUV-R 112-193 "Benutzung von Kopfschutz"
- DGUV-R 112-194 "Benutzung von Gehörschutz"
- DGUV-R 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"
- DGUV-R 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz"
- DGUV-I 113-006 "Einsatz von Fahrzeugen in Explosivstoffbetrieben"
- DGUV-I 201-004 "Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaus"
- DGUV-I 201-012 "Verfahren mit geringer Exposition gege...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen