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Arbeiten unter Spannung

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Arbeiten unter Spannung sind Arbeiten, bei denen eine Person mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Arbeiten unter Spannung ist erlaubt, wenn weder Körperdurchströmung noch Lichtbogenbildung zu einer Gefährdung führen. Ansonsten darf unter Spannung nur gearbeitet werden, wenn zwingende Gründe vorliegen und besondere technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen eingehalten werden. Die DGUV-V 3 legt die Voraussetzungen fest, unter denen Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden dürfen. Die DGUV-R 103-011 konkretisiert die Maßnahmen.

1 Wann Arbeiten unter Spannung nicht erlaubt ist

§ 6 DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" legt fest, wann Arbeiten unter Spannung grundsätzlich nicht durchgeführt werden dürfen:

  1. An unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8 DGUV-V 3, nicht gearbeitet werden.
  2. Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.

"Arbeiten an unter Spannung stehenden aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" werden auch als "Arbeiten unter Spannung" bezeichnet.

Arbeiten unter Spannung sind grundsätzlich nicht erlaubt, weil mit diesen Arbeiten eine erhöhte Gefährdung verbunden ist.

2 Herstellung des spannungsfreien Zustandes

Durch Einhalten der 5 Sicherheitsregeln wird sichergestellt, dass das Arbeiten in spannungsfreiem Zustand sicher abläuft:

  1. freischalten,
  2. gegen Wiedereinschalten sichern,
  3. Spannungsfreiheit feststellen,
  4. erden und kurzschließen,
  5. benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

3 Ausnahmen von der Regel

Doch es gibt die Ausnahmen des § 8...

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