3.1 Technisch

  • Sonnen- bzw. Wetterschutz, z. B. durch UV-absorbierende Überdachungen, Sonnenschirme, Sonnensegel, provisorische Unterstellmöglichkeiten;
  • überdachte Verkehrswege im Freien;
  • Einsatz von Warn-Messgeräten, z. B. UV-Dosimeter;
  • Anlagen zur Besprühung mit Wasser;
  • ausreichende Beleuchtung (Abschn. 7 i. V. mit Anhang 4 ASR A3.4).

3.2 Organisatorisch

 
Wichtig

Arbeitsorganisation anpassen

Im Sommer

  • Arbeiten vor 11 Uhr und nach 16 Uhr durchführen,
  • Arbeiten auf mehrere Personen verteilen,
  • vorbereitende Tätigkeiten im Schatten durchführen,
  • Arbeits- und Pausenzeiten anpassen, z. B. stündliche Kurzpausen von ca. 5 Minuten bei über 30 ºC bzw. 15 Minuten bei Temperaturen über 35 ºC.

Aufwärmzeiten im Winter festlegen.

  • Angebotsvorsorge organisieren bei "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" (Anhang Teil 3 Nr. 5 ArbMedVV und AMR 13.3);
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen;
  • mehr Vorfertigung in Hallen;
  • keine Alleinarbeit bei hohen Temperaturen, v. a. bei älteren Beschäftigten oder Beschäftigten, die Schutzanzüge bzw. Atemschutzgeräte tragen;
  • Prüfung der Schutzkleidung;
  • Aufbewahrung, Reinigung und Reparatur der Schutzkleidung;
  • Räum- und Streudienst auf dem Betriebsgelände.

3.3 Persönlich

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (§ 3 ArbSchG). Ist Wetter- oder Kälteschutzkleidung oder Warnkleidung für Arbeiten im Freien erforderlich, so trägt der Arbeitgeber die Kosten, ebenso wie für geeignete Sonnenbrillen.

 
Wichtig

Prämien für PSA

Berufsgenossenschaften fördern den Arbeits- und Gesundheitsschutz, u. a. mit Prämien für PSA. Prämienkataloge listen auf, was konkret gefördert wird. Die Prämien müssen bei der zuständigen BG beantragt werden. So gewährt die BG BAU Prämien u. a. auch für Sonnenbrillen, Kühlwesten sowie Funktions- und Warnshirts mit UV-Schutz. Unternehmen erhalten Zuschüsse von bis zu 50 % der Anschaffungskosten.

3.3.1 Bei starker Sonneneinstrahlung bzw. hohen Lufttemperaturen

Gegen UV-Strahlung:

  • Kopfbedeckung, z. B. Hüte, die auch den Nacken schützen;
  • körperbedeckende Kleidung ggf. aus Material mit UV-Schutz.
 
Praxis-Tipp

Optimaler UV-Schutz

Es gelten folgende Empfehlungen[1]:

  • Kleidung aus Polyester, Nylon oder Seide bietet einen besseren UV-Schutz als solche aus Baumwolle, Viskose oder Leinen;
  • dunkle Farben sind besser als helle Farben: Grün, rot und gelb bieten einen guten UV-Schutz;
  • dichtes und möglichst lichtundurchlässiges Gewebe schützt besonders gut, es sollte auch nach dem Waschen diese Eigenschaften behalten;
  • der Ultraviolet Protection Factor (UPF) sollte bei trockenem und nassem Gewebe > 15 sein, d. h., die Kleidung lässt weniger als 1/15 der UV-Strahlung durch.
  • Sonnenschutzcreme: empfohlen wird ein Lichtschutzfaktor von mind. 30; ca. 30 Minuten vor Exposition und danach alle 2 Stunden ausreichend dick auftragen;
  • Sonnenbrillen mit seitlicher Abdeckung (Filterkategorie 2 oder 3 nach DIN EN 1836, CE-Zeichen).[2]

Flüssigkeitsverlust (durch Schwitzen) ausgleichen: ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen, am besten Tee oder Mineralwasser; in Abhängigkeit von Temperatur und Schwere der körperlichen Arbeit werden bis zu 4 Liter empfohlen.

 
Wichtig

Bei hohen Außentemperaturen Getränke für die Beschäftigten bereitstellen

Damit Beschäftigte bei hohen Außentemperaturen (über 30 ºC) ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, empfiehlt es sich, geeignete Getränke bereitzustellen, z. B. Mineralwasser oder ungesüßten Tee. Dies kann kostenlos oder gegen Bezahlung erfolgen. Die Getränke sollten sich im direkten Arbeitsumfeld befinden, damit der Arbeitsplatz nicht verlassen werden muss. Sie sollten nicht zu stark gekühlt sein, da der Körper sonst zusätzliche Wärme erzeugt und damit den Kreislauf zusätzlich belastet.

[1] Quelle: BG BAU.
[2] Vgl. DGUV-R 112-192.

3.3.2 Bei kaltem, nassem Wetter

  • Wetterschutzkleidung gegen Nässe, Wind und Umgebungstemperaturen bis -5 ºC mit Tragezeitbegrenzung[1];
  • Kälteschutzkleidung gegen kaltes Wetter bzw. Temperaturen unter -5 ºC[2];
  • Schuhe: rutschfest, gegen Kälte und Nässe;
  • Handschuhe;
  • Mütze;
  • warme Getränke zu sich nehmen.

3.3.3 Bei Dunkelheit

Warnkleidung in Warnfarben mit Reflexstreifen für Personen, die im Verkehrsraum tätig sind[1], z. B. Anzug, Jacke, Weste, Hose. Warnkleidung muss auch bei Arbeiten auf Verkehrswegen innerhalb des Betriebsgeländes getragen werden.

3.3.4 An Hitzearbeitsplätzen im Freien

Für Hitzearbeitsplätze im Freien gelten die Vorschriften der DGUV-I 213-002 und DGUV-I 213-022 zur Hitzearbeit. Zusätzlich müssen Maßnahmen zum Schutz vor UV-Strahlung ergriffen werden.

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