Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist nur mit ihrem Gewerbebetrieb als auch mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die Besonderheit gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeiten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), ist, dass Familienstiftungen dieser Gewerblichkeitsfiktion ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 1 Arten und Inhalte

Ein Grundstückseigentümer kann sich durch Erklärung freiwillig gegenüber der Baubehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden und Unterlassen verpflichten. Solche als Baulasten bezeichneten öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sind in den Bauordnungen der Bundesländer mit Ausnahme von Bayern vorgesehen. Sie werden nicht ins Grundbuch, aber ins Baulastenverzeich...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / 2.2 Rechtsprechung

Missverständnis – Vereinbaren Nachbarn, dass der eine Nachbar auf seinem Grundstück eine "Baulast" für den Bau einer Windkraftanlage auf dem Grundstück des anderen Nachbarn übernehmen soll, ist die Vereinbarung unwirksam, wenn die Nachbarn den Begriff der "Baulast" unterschiedlich verstanden haben und die Auslegung ihrer Erklärungen auf kein gemeinsames Verständnis schließen...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baulast / Zusammenfassung

Überblick Im Rahmen einer Baulast verpflichtet sich ein Grundstückseigentümer durch freiwillige Erklärung gegenüber der Baubehörde zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Die "Ketten-vGA"

Tz. 816 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In Beteiligungsketten können vGA entweder jeweils von Stufe zu Stufe oder über mehrere Stufen hinweg an zwischengeschalteten Konzerngesellschaften vorbei erfolgen. In der Praxis häufiger anzutreffen ist die Var b), da schuldrechtliche Verträge im Konzern idR nicht über mehrere Stufen, sondern unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem vorgese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1.4 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG)

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Veräußerungsgeschäfte einer Stiftung sind nur dann stpfl, wenn sie einen St-Tatbestand des EStG erfüllen. Diesem Grundsatz nach sind private Veräußerungsgeschäfte dann nicht sptfl, wenn sie weder unter §§ 17, 20 Abs 2 EStG oder § 23 EStG fallen (s Wernsmann, KSM, § 23 EStG A 1). Erfasst werden nach § 23 EStG insbes Veräußerungen von Grundst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.2 Zugang zum Einlagekonto

Tz. 128 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bereits bei der Frage, was (und in welcher Höhe) als Zugang zum Einlagekonto zu berücksichtigen ist, treten nicht unerhebliche Zweifel an einer sinngem oder unmittelbaren Anwendung der Einlagenrückgewähr bei Stiftungen auf (s Tz 145ff). Bei sinngem Anwendung des Einlagekontos gibt nur die Berücksichtigung von Zuwendungen an Stiftungen Sinn,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.7 Angemessenheit der Höhe nach

Tz. 129 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist eine Vereinbarung nicht dem Grunde nach als im Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, kann iH eines überhöhten Entgelts, das der AE von seiner Kö erhält, dennoch eine (partielle) vGA vorliegen. Sind demgegenüber Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, ist keine Veranlassung des Vorgangs durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11.2 Zeitliche Abfolge bei Anwendung des § 32a Abs 1 KStG

Tz. 42 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der ges Grundfall geht davon aus, dass zunächst die vGA bei der Kö zu einem Erlass oder zu einer Änderung des St-Bescheids führt und anschließend dann die Änderung des Bescheids des AE erfolgt. Tz. 43 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Fraglich ist, ob eine Änderung des St-Bescheids des AE auch dann erfolgen kann, wenn die vGA bei der Kö im Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist dabei nicht maßgeblich; s Bauschatz (in Gosch, 4. Aufl, § 32...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6 Verhältnis zu den Doppelbesteuerungsabkommen

Tz. 624 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach uE zutr Auff der FinVerw ergeben sich die Gewinnabgrenzungsregelungen aus dem nationalen Recht; s Tz 1.5 des Schr des BMF v 06.06.2023 (BStBl I 2023, 1093; sog Verw-Grds Verrechnungspreise). Dies gilt zunächst unabhängig davon, ob mit dem ausl Staat, in dem entweder die Kap-Ges ihren Sitz/ihre Geschäftsleitung hat oder in dem der AE an...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.6.2 Ertragszuschuss in Form einer Sacheinlage

Tz. 1511 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Ist Gegenstand der verdeckten Einlage ein aktivierungspflichtiges WG (Bsp: Der OT veräußert ein Grundstück, dessen Verkehrswert 500 TEUR beträgt, für 100 TEUR an die OG), hat die OG das Grundstück richtigerweise sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil mit 500 TEUR anzusetzen (Buchung: Grundstück 500 TEUR an Geld 100 TEUR und an Ertrag 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Belastungen im Halbeinkünfteverfahren (bis 2008)

Tz. 722 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens wurde zunächst der KSt-Satz von zuvor 40 % auf 25 % abgesenkt; dies wirkte sich auch mindernd auf die StBelastung einer vGA aus. Andererseits konnte es für vGA keine KSt-Minderungen mehr geben. Hinsichtlich der Belastungswirkungen ist zunächst zu unterscheiden, ob der Gesellschafter eine natürliche P...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Grundsätze zur Erfassung beim Gesellschafter

Tz. 433d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Fließt eine vGA einem AE zu, führt dies grds zu Eink auf Kap-Verm iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG. Der Zuflusszeitpunkt deckt sich zwar häufig, aber nicht immer mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur bei der Kö. Auch hier sind Pensionszusagen und Tantiemen als Bsp zu nennen. In Einzelfällen kann sich hinsichtlich der zeitlichen Erfassung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.5 Anwendung des § 28 KStG

Tz. 135 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 UE ist, auch wenn eine dem § 27 Abs 7 KStG vergleichbare Regelung für die Anwendung des § 28 KStG fehlt, § 28 KStG auf Stiftungen anwendbar (s § 27 KStG Tz 100; glA s Orth DB 2017, 1472, 1478f). Verbrauchsstiftungen sind uE bereits mit Errichtung eine Stiftung in Auflösung. Daher ist für Verbrauchsstiftungen von Beginn an § 28 Abs 2 S 1 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.6 Bestätigung der BFH-Rechtsprechung – Die Verwaltung folgt dem BFH

Rn. 671b Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat in der Folge seine og Tendenzen bestätigt und die Verw-Auff in drei Entscheidungen eindeutig verworfen; s Urt des BFH v 13.09.2017 (GmbHR 2018, 275, 279, 280). Danach ist die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahe stehende Pers keine gemischte freigebige Zuwendung der Kap-Ges iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.3 Wegfall der Pensionsrückstellung durch Tod des Pensionsberechtigten

Tz. 413 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verstirbt der Pensionsberechtigte, ohne dass eine Hinterbliebenenversorgung zum Tragen kommt, entfällt auf der Ebene der Kap-Ges die Verpflichtung zur Pensionszahlung vollständig und die Pensionsrückstellung ist innerhalb der H-Bil und St-Bil erfolgswirksam aufzulösen. Es stellt sich die Frage, ob und ggf in welchem Umfang der Ertrag aus de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Kein Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit diesem Merkmal wird die vGA von der oGA abgegrenzt. Für eine oGA ergibt sich die Nichtauswirkung auf das Einkommen bereits aus § 8 Abs 3 S 1 KStG; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil A Tz 1ff. Liegt ein Gewinnverwendungs-Beschl vor, schließt dies also die Annahme einer vGA aus (obwohl auch bei einer oGA eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Der Grundsatz: Eine vGA kann nicht rückgängig gemacht werden

Tz. 720 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das St-Recht ist allgemein von einem Rückwirkungsverbot geprägt. Vollzogene Vorgänge können deshalb grds nicht mit stlicher Wirkung rückgängig gemacht oder geändert werden; grds dazu s Weber-Grellet (in Schmidt, EStG, § 2 Tz 43ff). Nach der ständigen Rspr des BFH sind deshalb auch vGA tats Vorgänge, die nicht rückgängig gemacht werden können...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.5 Auswirkung auf Konzernfälle

Tz. 676 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach den Grundsätzen der früheren Verw-Auff (s Tz 671aff) konnte ein ErbSt-Tatbestand bei einer vGA nicht nur dann vorliegen, wenn es sich bei den Beteiligten um eine natürliche Pers handelt (Ehegatten, Kinder, Eltern usw). Sie galt vielmehr auch dann, wenn es sich um Zuwendungen zwischen jur Pers (zB SchwGes) handelt; s Hartmann (GmbH-StB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Folgen des Abflusses der vGA bei der Kö

Tz. 433a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Neben der Einkommenskorrektur gibt es für eine vGA auf Ebene der Kö dann weitere Folgen zu beachten, wenn die vGA an den Gesellschafter abfließt. Der Abflusszeitpunkt kann, muss sich aber nicht mit dem Zeitpunkt der Einkommenskorrektur decken (dazu s Tz 356ff). Klassische Bsp für "zeitverschobene" Rechtsfolgen sind vGA im Zusammenhang mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.2 Verdeckte Zuwendung (vGA)

Tz. 84 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH kennt die Stiftung keine vGA (Urt v 12.10.2011, BStBl II 2014, 484; s auch ABC VGA Stichwort "Stiftung"). Praktische Relevanz hat dies für verhinderte Vermögensmehrungen der Stiftungen (zum Begriff der verhinderten Vermögensmehrung s § 8 Abs 3 Teil C Rn 78). Eine Veräußerung oder Dienstleistung, die einem Fremdvergleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.3 Vorteilsausgleich bei Nutzungsüberlassungen?

Tz. 90 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kommt auch dann in Betracht, wenn es sich bei den gegenläufigen Leistungen nicht um einlagefähige Vermögensvorteile handelt. Auch Nutzungsüberlassungen können also Gegenstand eines Vorteilsausgleichs sein; es muss sich bei den Leistungen nicht zwingend um die Übertragung von WG handeln. Allerdings hat der BFH in seiner äl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.13 Grunderwerbsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 680 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Besteht eine vGA darin, dass eine Kap-Ges ihrem Gesellschafter oder einer dem Gesellschafter nahe stehenden Pers ein Grundstück unter Preis verkauft, so dass eine vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG vorliegt, so unterliegt gleichwohl nur der tats vereinbarte Kaufpreis der GrESt. Eine dem § 3 Abs 1b UStG entspr Vorschrift gibt es im GrESt-Recht nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.1.5 Folge-Rechtsprechung des BFH und Reaktion der Finanzverwaltung

Tz. 671a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der BFH hat die og Verw-Auff jedoch schnell verworfen (s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 930). Das obiter dictum im og Urt (s Urt des BFH v 07.11.2007, BStBl II 2008, 258) habe die Fin-Verw "über- und fehlinterpretiert" (s Viskorf, ZEV 2012, 442/446, und s Loose, DB 2013, 1080). Die Korrektur ist allerdings wiederum in einem obiter...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.5 Der doppelte Fremdvergleich – Einbeziehung des Vertragspartners

Tz. 117 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In seiner jüngeren Rspr verlangt der BFH, dass in die Prüfung des Fremdvergleichs nicht nur die Ebene der Kö und deren Interesse einzubeziehen ist. Vielmehr ist auch auf die Position des Leistungsempfängers abzustellen; eine vGA kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine Vereinbarung zwar für die Gesellschaft günstig ist, ein gesellschaftsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Grundsätze und allgemeine Vorbemerkungen

Tz. 800 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 VGA kommen auch und gerade in Unternehmensgr und Konzernen häufig vor. Die Tatbestandsmerkmale einer vGA sind in solchen Fällen grds identisch mit dem "normalen" Grundfall einer vGA. Dies gilt insbes für das Merkmal der Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis (dazu s Tz 100ff). Die Rechtsfolgen einer solchen vGA sind idR aber wes komplexer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.10 Umsatzsteuer bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 660 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA, die nicht in Geld bestehen, können als unentgeltliche Wertabgaben auch der USt unterliegen. Dies gilt sowohl für die unentgeltliche Übertragung eines WG an den AE (= unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands iSv § 3 Abs 1b UStG, wenn der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder tw Vorsteuerabzug berechtigt haben) als auch für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rückwirkungsverbot und Vorteilsausgleich

Tz. 290 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Erbringen Kö und Gesellschafter einander gegenseitig Leistungen, ist ein Vorteilsausgleich möglich. Dieser wird grds auch kstlich anerkannt, da es sich um einen entgeltlichen Leistungsaustausch handelt (Tausch oder tauschähnlicher Umsatz). Näheres dazu s Tz 82ff. Im Verhältnis zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hey, Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, FR 2001, 1279; Schnittker/Hartmann, Zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen von der kstlichen und gewstlichen Organschaft, BB 2002, 277; Bürkle, Ertragstliche Organschaft im spartengetrennte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1 Ausschüttende Körperschaft

Tz. 36 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG sind nur bei Kö denkbar. Somit kommt eine vGA erst bei Gründung einer Kö in Betracht. Eine Vorgründungsgesellschaft erfüllt diese Voraussetzung noch nicht. Sie wird stlich als Pers-Ges (GbR, OHG) behandelt; s § 1 KStG Tz 105ff. Dies schließt es uE allerdings nicht aus, dass die (vertraglichen) Grundlagen für eine vG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Vermögensminderung

Tz. 73 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA zeigen sich im "Normalfall" in einer Vermögensminderung, die sich im Bereich des § 8 Abs 3 S 2 KStG regelmäßig zugleich als Unterschiedsbetragsminderung iSd § 4 Abs 1 S 1 EStG auswirken (s Wassermeyer, GmbHR 1998, 157, 159 unter III.2) und die im Bereich des § 27 Abs 1 KStG (als "Leistung") bei der Gesellschaft abfließt. Der "Normalfall" d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Fremdvergleich

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kann – auch im Verhältnis zu nicht beherrschenden Gesellschaftern – nur anerkannt werden, wenn er auch dem Fremdvergleich standhält; s Urt des BFH v 08.06.1977, GmbHR 1977, 290. Das gegenseitige Austauschgeschäft muss auch unter Fremden vorstellbar sein. Es ist also zu prüfen, ob der Vorteilsausgleich unter sonst gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen

Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispiel: Bei der V-GmbH findet im Jahr 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1.4.1 Nutzungsvorteile

Tz. 196 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Während bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihren AE eine recht konsequente Verknüpfung zwischen Einkommensverwendung nach § 8 Abs 3 KStG und Besteuerung auf Ebene des AE nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG besteht, ist dies bei Stiftungen und Destinatären nicht der Fall. Stiftungen sind nicht imstande, ihr Einkommen iSd § 8 Abs 3 KStG zu verwenden (s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Der Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG

Rz. 106 Der Begriff des Gesamtumsatzes spielt eine Rolle gem. § 19 Abs. 1 S. 2 UStG bei der Berechnung der genannten Grenzen von 22.000 EUR und 50.000 EUR (Rz. 47ff.). Der Gesamtumsatz ist gem. § 19 Abs. 3 S. 1 UStG die Summe der steuerbaren Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG abzüglich der gem. § 4 Nr. 8 Buchst. i, Nr. 9 Buchst. b und Nr. 11 bis 29 UStG (s. Rz. 3) steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 2.3 Haftungsgefahr: Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 1.11.2008 einen neuen Haftungstatbestand eingeführt, der für den Geschäftsführer sehr gravierend sein kann: Der Geschäftsführer hat der GmbH Zahlungen an Gesellschafter zu erstatten, die er schuldhaft veranlasst hat, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Praxis-Beispiel Zahlung des Verkaufserlöses an den Gesellschafte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 5 Steuerliche Auswirkungen der Kapitalerhöhung

Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen erhöht sich das Vermögen der GmbH. Die Kosten der Kapitalerhöhung sind Betriebsausgaben. Der Vermögenszugang unterliegt nicht der Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer. Bei der Einlage von Grundstücken entsteht Grunderwerbsteuer (3,5 %, in einigen Bundesländern bis zu 6,5 %), die von der GmbH zu zahlen ist. Die Gewährung von neuen Ges...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.1 Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung

[1] Für die Auslegung der in § 92a Abs. 1 EStG genannten Begriffe der Anschaffung oder Herstellung gelten die allgemeinen einkommensteuerrechtlichen Grundsätze, die auf § 255 Abs. 1 und 2 HGB beruhen.[2] Anschaffungskosten sind danach Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.3.5 Begünstigte Wohnung

Als begünstigte Wohnung zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht [1], soweit Vereinbarungen nach § 39 WEG getroffen werden.[2] Die Wohnung muss in einem EU...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltliche Ablösung eines... / 4.1 Behandlung beim neuen Eigentümer als Betriebsvermögen

Ein Grundstück kann trotz des vorbehaltenen Nutzungsrechts als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden, wenn ein ausreichender objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb besteht, z. B. weil eine spätere betriebliche Nutzung geplant ist. Das Grundstück ist ins Betriebsvermögen einzulegen, wenn die Übertragung des Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt aus privaten Motiv...mehr