Fachbeiträge & Kommentare zu Vorräte

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.2 Überbrückungsmaßnahmen

Rz. 724 Als weitere Überbrückungsmaßnahmen und mildere Mittel im Vergleich zur Beendigungskündigung werden die Arbeitsstreckung oder das Arbeiten auf Vorrat diskutiert.[1] Sie stellen, wenn bei Ausspruch der Kündigung nicht feststeht, dass der Arbeitskräfteüberhang nur von vorübergehender Natur ist, jedoch keine ebenso geeignete Maßnahme dar, um einen Personalüberhang abzuba...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2 Mildere Maßnahmen

Rz. 715 Die auf die Missbrauchskontrolle beschränkte Überprüfung organisatorischer Unternehmerentscheidungen macht es nicht entbehrlich, gerichtlich zu prüfen, ob die Organisationsänderung die Kündigung unvermeidbar macht, oder ob das geänderte unternehmerische Konzept nicht auch durch andere, gleich geeignete und weniger einschneidende Maßnahmen verwirklicht werden kann.[1]...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 7.1 Grundlagen

Rz. 81 Nach der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des IDW[1] zur Bilanzierung privater Zuschüsse kann in bestimmten Fällen ein bilanzieller Ausweis von Anzahlungen auch im Zusammenhang mit der Bilanzierung privater Zuschüsse auftreten. Im Folgenden wird die Behandlung privater Zuschüsse nur insoweit dargestellt, wie sich hieraus ein Ausweis unter den Bilanzposten "Erhal...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen – Umsetzungsebene

Rz. 679 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Ebene der Umsetzung. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt (DRS 23.99...mehr

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Anzahlungen in der Handels-... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 17 Die Bilanzierung einer geleisteten Anzahlung tritt ohne Rücksicht darauf ein, ob die vom Vertragspartner zu erbringende Leistung zu einem aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand führt oder nicht[1]. Führt die Lieferung oder Leistung des Vertragspartners zu einem aktivierungsfähigen Vermögensgegenstand, so ist die Anzahlung unter dem entsprechenden Bilanzposten zu akti...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.1 Zu beachtende Positionen

Rz. 98 Gem. § 303 Abs. 1 HGB bzw. auch nach IFRS 10.B86 sind Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten durch eine Schuldenkonsolidierung aus dem Konzernabschluss zu beseitigen. Die Auslegung der Begriffe Forderungen und Verbindlichkeite...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4.1 Sachliche Abgrenzung (Pagatorik)

Rz. 23 § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB schreibt die periodengerechte Erfassung von Aufwendungen und Erträgen vor. Anders als bei einer Einnahmenüberschussrechnung i. S. v. § 4 Abs. 3 EStG, die für Steuerpflichtige ohne gesetzliche Buchführungs- und Abschlusserstellungspflicht eine Gewinnermittlung aus der Saldierung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben gestattet, hat damit ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 6.3 Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 54 Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Dieses Gebot ist Ausfluss des Grundsatzes der Einzelbewertung. Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind jeder Vermögensgegenstand und jede Schuld für sich, also losgelöst von den anderen Vermögensgegenständen und Schulden, zu bewerten. Wertminderungen einz...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 1 Pflichten im Gründungsstadium der GmbH

Die Gründung einer GmbH erfolgt durch die notarielle Gründungsurkunde, welche auch den Gesellschaftsvertrag enthält, die Einzahlung des Stammkapitals und Anmeldung zum Handelsregister. Aufgabe des Geschäftsführers ist dabei die Anmeldung zum Handelsregister nach § 7 Abs. 1 GmbHG bei dem Registergericht, in dessen Bezirk die GmbH ihren Sitz hat. Diese Anmeldungen zum Handelsre...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das Inso...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.2 Minimierung des Umsatzausweises

Für den Ausweis des Umsatzes bestehen im HGB keine Wahlrechte. So ist dieser bereits um Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen verringert auszuweisen. Seit dem Geschäftsjahr 2016 ist die neue Umsatzerlösdefinition obligatorisch, sodass vorher mögliche Auslagerungen in sonstige betriebliche Erträge aufgrund der Einstufung als "nicht typisch für die Geschäftstätigkeit" nicht mehr...mehr

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Offenlegung von Rechnungsle... / 5.3.1 Minimierung der Vermögensseite

Ohne Änderung der betrieblichen Realität kann der Vermögensausweis über die Darstellungsgestaltung optisch verringert werden. Dafür stehen Personengesellschaften im HGB nur noch einige wenige Wahlrechte zur Verfügung, die inzwischen im Wesentlichen vergleichbar sind mit denen von Kapitalgesellschaften gem. den §§ 264 ff. HGB und für Konzernabschlüsse. Generell ist zu untersch...mehr

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Unternehmensverträge / 5.4.2 Praktische Bedeutung und Betriebspachtvertragsmuster

Rz. 62 Der Betriebspachtvertrag erfüllt nicht die Anforderungen der steuerlichen Organschaft, weshalb er aus steuerlichen Gesichtspunkten für die Praxis wenig interessant erscheint. Allerdings können an anderer Stelle Steuerersparnisse durch die Zusammenfassung der unternehmerischen Tätigkeit von zwei bislang selbstständigen Gesellschaften auftreten, ohne dass tatsächlich ei...mehr

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Unternehmensverträge / 5.5.2 Praktische Bedeutung und Betriebsüberlassungsvertragsmuster

Rz. 68 Die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Betriebsüberlassung decken sich mit denen des Betriebspachtvertrags (vgl. Rz. 62). Auch die wirtschaftlichen bzw. steuerlichen Auswirkungen sind bei beiden Vertragstypen im Wesentlichen identisch.[1] So wird bspw. – analog zum Betriebspachtvertrag – die steuerliche Organschaft nicht aufgrund eines Betriebsüberlassungsvertrags beg...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.12 § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden)

• 2019 Übertragung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübernahme/§ 5 Abs. 7 Satz 4 EStG Werden im Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel unmittelbare Pensionsverpflichtungen auf den neuen Arbeitgeber zusammen mit Vermögenswerten als Gegenleistung für die Verpflichtungsübern...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.3 Geschäftsversicherungen

Waren und Vorräte sowie die kaufmännische und technische Betriebsausstattung lassen sich über die üblichen Geschäftsversicherungen versichern. Solche Versicherungen sind kostengünstig und sehr zu empfehlen. Die kaufmännische und technische Betriebsausstattung, also z. B. die Büroeinrichtung, die Computer, die Telefonanlage usw., wird i. d. R. zum Neuwert versichert. Dies ist...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1 Basics 1: Versicherung der Sachwerte

Vor allem das Betriebsvermögen (Sachwerte) der GmbH muss ausreichend versichert sein. Zum Betriebsvermögen gehören eine Vielzahl von Gegenständen, z. B. Maschinen, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Kraftfahrzeuge, Gebäude, Waren und Vorräte. Hier muss der Geschäftsführer für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Überblick über die wichtigsten Sachwert-Versicherun...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.5 Absicherung gegen weitere Gefahren

Wichtig ist, bei den Geschäfts- und Betriebsunterbrechungsversicherungen darauf zu achten, welche Gefahren versichert sind. Üblicherweise werden Versicherungen angeboten, in denen folgende Gefahren versichert sind: Feuer, Leitungswasser/Rohrbruch, Sturm und/oder Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub Auch weitere Gefahren lassen sich versichern, wie z. B. die sog. Elementar...mehr

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Versicherungsschutz: Diese ... / 1.4 Unterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherungen

Der Unterbrechungsschaden ist nicht durch die Betriebsversicherung gedeckt. Er kann zusätzlich durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten infolge des Schadens. Ob eine allgemeine oder eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung notwendig ist, hängt vom E...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2 Bewertung von Vorräten

4.2.1 Grundsätze Rz. 45 Vorräte sind gem. IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusehen. In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind nach IAS 2.10 alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4 Ansatz und Bewertung der Vorräte nach IAS

Rz. 43 Die IAS enthalten im Standard IAS 2 die Regelungen zur Bilanzierung von Vorräten. (a) Unfertige Erzeugnisse im Rahmen von Fertigungsaufträgen einschließlich damit unmittelbar zusammenhängender Dienstleistungsverträge (siehe IAS 11 "Fertigungsaufträge"); (b) Finanzinstrumente und (c) biologische Vermögenswerte, die mit landwirtschaftlicher Tätigkeit und landwirtschaftl...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.1 Zum Begriff "Vorratsvermögen"

Rz. 1 Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs "Vorräte" bzw. "Vorratsvermögen"; sie lässt sich nur aus dem Gesetzeszusammenhang und im Umkehrschluss aufstellen. Der Gesetzeszusammenhang (die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB) stellt die Vorräte in das Umlaufvermögen. Da § 247 Abs. 2 HGB besagt, dass "im Anlagevermögen nur die Gegenstände auszuweisen sind, die b...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.3 Angaben im Anhang

Rz. 51 Abschlüsse haben gem. IAS 2.36 die folgenden Angaben zu enthalten: die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Vorräte einschließlich der Zuordnungsverfahren, den Gesamtbuchwert der Vorräte und die Buchwerte in einer unternehmensspezifischen Untergliederung, den Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Vertriebsaufwendungen angesetzten Vorräte, den ...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.1 Grundsätze

Rz. 45 Vorräte sind gem. IAS 2.9 mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert anzusehen. In die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind nach IAS 2.10 alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitig...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.5 Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert

Rz. 49 Der Nettoveräußerungswert ist der erwartete Verkaufserlös in dem normalen Geschäftsgang, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der notwendigen Vertriebskosten (IAS 2.6). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten sind u. U. nicht werthaltig, wenn die Vorräte beschädigt, ganz oder teilweise veraltet sind oder wenn ihr Verkaufspreis zurü...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.4 Bewertungsverfahren

Rz. 48 Verfahren zur Bewertung der Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in IAS 2.21 ff. geregelt: Nach IAS 2.21 können vereinfachende Verfahren, wie beispielsweise die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode, angewandt werden, wenn die Ergebnisse den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nahekommen. Nach IAS 2.25 sind nur das FiFo-Verfahren oder...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.2 Anschaffungskosten

Rz. 46 Die Kosten des Erwerbs von Vorräten umfassen gem. IAS 2.11 den Kaufpreis, Einfuhrzölle und andere Steuern (sofern es sich nicht um solche handelt, die das Unternehmen später von den Steuerbehörden zurückerlangen kann), Transport- und Abwicklungskosten sowie sonstige Kosten, die dem Erwerb von Fertigerzeugnissen, Materialien und Leistungen unmittelbar zugerechnet werde...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.1 Vorratsbegriff

Rz. 44 Vorräte sind nach IAS 2.6 Vermögenswerte,mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.3 Herstellungskosten

Rz. 47 Die Herstellungskosten von Vorräten umfassen nach IAS 2.12 und 13 die Kosten, die den Produktionseinheiten direkt zuzurechnen sind, wie beispielsweise Fertigungslöhne. Weiterhin umfassen sie systematisch zugerechnete fixe und variable Produktionsgemeinkosten, die bei der Verarbeitung der Ausgangsstoffe zu Fertigungserzeugnissen anfallen. Fixe Produktionsgemeinkosten s...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.2 Bilanzausweis

Rz. 2 Nach dem Gliederungsschema der Bilanz (§ 266 Abs. 2 B I HGB) sind die Vorräte auf der Aktivseite als Bestandteil des Umlaufvermögens auszuweisen. Die weitere Tiefengliederung (sie spiegelt auch gleichzeitig den Umfang des Vorratsvermögens wider) ist nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften/GmbH & Co. KG[1] gefordert und sieht wie folgt aus:mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.4 Bestandsmäßige Erfassung (Inventur)

Rz. 9 Grundlegende Voraussetzung für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist die Inventur. Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Inventur bzw. Inventar (= Ergebnis der Inventur) finden sich in den §§ 240 und 241 HGB.[1] Zu den allgemeinen Anforderungen an die Inventur sowie zu den Verfahren der Inventur wird auf "Inventur und Inventar: Rechtsgrundlagen, Grundsätze, Gestal...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 4.2.6 Währungsumrechnungen

Rz. 50 Umrechnungsdifferenzen, die sich aus dem Umstand ergeben, dass monetäre Posten zu einem anderen Kurs abgewickelt oder umgerechnet werden als dem, zu dem sie bei der erstmaligen Erfassung während der Berichtsperiode oder in früheren Abschlüssen umgerechnet wurden, sind grundsätzlich im Gewinn oder Verlust der Berichtsperiode zu erfassen, in der diese Differenzen entste...mehr

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Vorratsvermögen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

1 Definition und Ausweisfragen 1.1 Zum Begriff "Vorratsvermögen" Rz. 1 Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs "Vorräte" bzw. "Vorratsvermögen"; sie lässt sich nur aus dem Gesetzeszusammenhang und im Umkehrschluss aufstellen. Der Gesetzeszusammenhang (die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB) stellt die Vorräte in das Umlaufvermögen. Da § 247 Abs. 2 HGB besagt, dass...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1 Bewertungsmaßstäbe

Rz. 13 Mit der Überschrift zu § 255 HGB "Bewertungsmaßstäbe"bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck,[1] dass die Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts Anschaffungskosten, Herstellungskosten und beizulegender Zeitwert sind und zugleich den zulässigen Höchstwert der Vorräte bilden.[2] 2.1.1 Anschaffungskosten Rz. 14 Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten[1] die Aufwendungen, d...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.4 Strenges Niederstwertprinzip

Rz. 27 Nach § 253 Abs. 4 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens – also auch Vorräte – Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag vorzunehmen, wenn dieser unter den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegt; ist ein Börsen- und Marktpreis nicht festzustellen, ist auf den "beizulegenden Wert" abzuschreiben. Dieses Gebot ist...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.1 Grundsatz Einzelbewertung

Rz. 20 § 252 HGB enthält die für alle Kaufleute geltenden Bewertungsgrundsätze. Nach § 252 Abs. 1 Ziff. 3 HGB sind die Vermögensgegenstände (und Schulden) – d. h. auch die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, einzeln zu bewerten. "Enthält das Vorratsvermögen am Bilanzstichtag Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden (vertretbare Wirtschaf...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1.3 Arten des Vorratsvermögens

Rz. 4 Rohstoffe gehen unmittelbar in die Produktion ein oder werden zur Erbringung einer Dienstleistung benötigt. Sie umfassen nicht nur unbearbeitete Rohstoffe, z. B. Öl, Baumwolle, sondern auch einzubauende Materialien, z. B. Kugellager, Ventile, sowie vom Unternehmen bezogene Vermögensgegenstände vorgelagerter Produktionsstufen, z. B. Garne bei Webereien. Hilfsstoffe gehen...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.3.1 Teilwertabschreibungen/Voraussichtlich dauernde Wertminderung/Gängigkeitsabschläge

Rz. 42 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot. Mit BMF, Schreiben v. 2.9.2016 [1] hat das BMF hierzu Stellung genommen; u. a. wird ausgeführt: „Der Teilwert ist grunds...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 1 Definition und Ausweisfragen

1.1 Zum Begriff "Vorratsvermögen" Rz. 1 Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs "Vorräte" bzw. "Vorratsvermögen"; sie lässt sich nur aus dem Gesetzeszusammenhang und im Umkehrschluss aufstellen. Der Gesetzeszusammenhang (die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB) stellt die Vorräte in das Umlaufvermögen. Da § 247 Abs. 2 HGB besagt, dass "im Anlagevermögen nur die Ge...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2 Bewertungsverfahren

2.2.1 Grundsatz Einzelbewertung Rz. 20 § 252 HGB enthält die für alle Kaufleute geltenden Bewertungsgrundsätze. Nach § 252 Abs. 1 Ziff. 3 HGB sind die Vermögensgegenstände (und Schulden) – d. h. auch die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens, einzeln zu bewerten. "Enthält das Vorratsvermögen am Bilanzstichtag Wirtschaftsgüter, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimm...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2 Bewertung nach HGB

2.1 Bewertungsmaßstäbe Rz. 13 Mit der Überschrift zu § 255 HGB "Bewertungsmaßstäbe"bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck,[1] dass die Bewertungsmaßstäbe des Handelsrechts Anschaffungskosten, Herstellungskosten und beizulegender Zeitwert sind und zugleich den zulässigen Höchstwert der Vorräte bilden.[2] 2.1.1 Anschaffungskosten Rz. 14 Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten[...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.2 Steuerliche Wahlrechte

Rz. 40 Wahlrechte, die nur steuerrechtlich bestehen, können unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG). Die Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wird insoweit nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG durch die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Wertansatzes beschränkt. Dabei sind allerdings die Grundsätze ordnung...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.3 Angaben im Anhang

Rz. 31 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB müssen die auf die Posten der Bilanz und der GuV-Rechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden. Darzulegen ist, ob das Vorratsvermögen – ggf. unterteilt nach Gruppen – zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, mit Durchschnittswerten oder gemäß einem Verbrauchsfolgeverfahren bewertet wurde. Bei unfertigen und fe...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.4.2 Niedrigerer "beizulegender" Wert

Rz. 29 Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen, so ist nach § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB der "beizulegende Wert" anzusetzen. Dieser Wert ist dem Vermögensgegenstand nach bestmöglicher Schätzung beizulegen; er muss allerdings auch niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sein. Bei einer Orientierung nach dem Beschaffungsmarkt ist von den Wiederherstellung...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 3 Bewertungsbesonderheiten nach Steuerrecht

3.1 Maßgeblichkeit Rz. 37 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). § 5 Abs....mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.2 Bewertungsvereinfachungsverfahren

Rz. 22 Die Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. §§ 256 und 240 Abs. 3 und 4 HGB stellen eine Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB dar, wobei der Bilanzierende nach der Wahl der Bewertungsmethode durch das Stetigkeitsgebot des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB gebunden ist; Abweichungen sind gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen zulässi...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.3 Bildung von Bewertungseinheiten

Rz. 26 Die in der Praxis angewandten Grundsätze zur Bildung von Bewertungseinheiten – auch hedge accounting genannt – sind in § 254 HGB verankert.[1] Dieser Vorschrift liegt die Überlegung zugrunde, dass aus einem Grundgeschäft resultierende Risiken durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten neutralisiert werden können; eingeschränkt wird der Grundsatz der Einzelbewertung,...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.2.5 Wertaufholungsgebot

Rz. 30 Im § 253 Abs. 5 HGB ist ein umfassendes und rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot bezüglich aller Formen von außerplanmäßigen Abschreibungen verankert; es besteht also kein Wertaufholungswahlrecht. So sind auch Genossenschaften, Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute zur Wertaufholung verpflichtet. Damit besteht grundsätzlich zu jedem Bilanzstichtag di...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1.1 Anschaffungskosten

Rz. 14 Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten[1] die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Anschaffungskosten sind also die gesamten Aufwendungen für den Erwerb der Gegenstände. Zu den Anschaffungskosten ge...mehr